Hallo FT-Forum!
folgende Frage zur Grundsteuererklärung:
Situation:
Laut BORIS ist der Bodenrichtwert in einem Neubaugebiet amtlich auf 750 €/m2 festgelegt. Im Neubaugebiet wurden Grundstücke von privat und von der öffentlichen Hand verkauft. Private Verkäufer erzielten deutlich höhere Preise, als der Verkaufspreis der Gemeinde mit 450 €/m2. Allerdings hat die Gemeinde beim Verkauf der Grundstücke sich ein Vorkaufsrecht gesichert und den Rückkaufspreis des Grundstücks mit 450 €/m2 notariell für 10 Jahre sichern lassen.
Unsere Frage:
Konkret hat das Grundstück für uns den tatsächlichen und nachweisbaren "Verkehrswert" von 450 €/m2 für die nächsten Jahre, da die Stadt bzw. der Staat bislang nicht auf dieses Recht verzichtet hat. Müssen wir dennoch die fast doppelte Grundsteuer zahlen, da die Gemeinde den Bodenrichtwert deutlich höher ansetzt?
Aus unserer Sicht wäre es fair, wenn der Staat - solange er das Vorkaufsrecht mit dem festgelegten Ankaufspreis hält - auch nur die 450 €/m2 als Grundlage der Steuerfestsetzung akzeptiert und erst nach Ablauf der 10 Jahre die Grundsteuer nach den amtlich ermittelten Bodenrichtwerten als Grundlage nutzt.
Wie ist hier die rechtmäßig? Kann ich dies bei der Erklärung angeben? Falls ja, wie? Sind über jeden Hinweis dankbar.
Freundliche Grüße
Michael