Hallo!
In der Konstellation:
- Ehepartnern gehört das Haus gemeinsam
- Mann hat die PV-Anlage für das Hausdach bestellt
- Mann ist Vertragspartner des Netzbetreibers für Einspeisevergütung (und verzichtet auf Kleinunternehmerregelung)
Kann der Mann bei der Umsatzsteuererklärung die MwSt für die PV-Anlage (installiert vor 2023) zurück holen?
Im Netz steht dazu widersprüchlich,
teils, dass Einspeisevertragspartner identisch sein müsse mit den PV-Besteller ,
teils, dass er mit dem Hauseigentümer identisch sein müsse (letzteres wäre in der vorliegenden Konstellation nicht gegeben, da er nicht alleiniger Hauseigentümer ist).