ETF, Steuern und Auswanderung nach Australien

  • Moin, ich habe hier mal ein etwas spezielleres Anliegen.


    Ich lebe zurzeit in Australien.

    Bin in Deutschland abgemeldet aber besitze natürlich noch die deutsche Staatsbürgerschaft.


    Nach ungefähr 2 Jahren werde ich hier die permanent residency beantragen und somit doppelte Staatsbürgerschaft.


    So, jetzt möchte ich anfangen auf langzeit (20-30 Jahre) über mein deutsches ING Depot Konto in Wertpapiere zu investieren, hauptsächlich S&P 500.


    Bei der Eröffnung des Depots konnte ich in der App auswählen das ich deutsche Staatsangehörigkeit habe aber zurzeit Steuern in Australien zahle.


    Kann ich davon ausgehen das die ING alle steuerlich relevanten Daten an die Australische Behörde schickt, oder wie wird das jetzt mit den Steuern auf die ETFs / Erträge geregelt? Zahle ich jetzt trotzdem in Deutschland Steuern drauf oder hier? weil es läuft ja über mein deutsches Konto.


    Und wenn das eine Rolle spielt, wie verläuft das wenn ich dann die australische Staatsbürgerschaft bekomme?


    Kann ich mein S&P 500 Depot dann irgendwie nach Australien übertragen oder einfach weiterhin alles übers deutsche Konto laufen lassen?


    Falls ihr andere Wertpapiere oder ähnliches für meine Situation empfehlen könnt, bitte nur zu.


    Ich möchte wirklich jegliche Steuerprobleme vermeiden deswegen wollte ich mich erst einmal umhören. Und so ein Steuerberater kostet mich ja bestimmt schon ein paar Monatseinlagen - deswegen hoffe ich ihr könnt hier helfen.


    Liebe Grüße:)

  • Nach ungefähr 2 Jahren werde ich hier die permanent residency beantragen und somit doppelte Staatsbürgerschaft.

    "permanent residency" (unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis) und Staatsbürgerschaft/Citizenship sind aber zwei verschiedene Dinge - auch wenn das zweite auf das erste aufbaut und dem folgen kann - aber vielleicht meintest du das ja auch.


    Ich vermute, wenn du hier keine Wohnsitz mehr hast und auch nicht aus anderen Gründen in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bist, zahlst du hier keine Kapitalertragssteuern, aber müsstest das wahrscheinlich in Australien versteuern. Aber zu den Details fehlt mir die Kompetenz - da gibt es hier bessere Leute.

  • Ohne Wohnsitz oder Aufenthalt an mindestens 183 Tagen im Jahr in Deutschland besteht für die Kapitalerträge keine Steuerpflicht in Deutschland. Kapitalerträge gelten als am Wohnsitz des Empfängers zugeflossen, auch wenn sie von einer Bank mit Sitz in Deutschland gezahlt werden.


    Die ING wird die Kapitalerträge wahrscheinlich über das OECD CRS-Verfahren melden. Ich würde aber erst einmal fragen, ob die iNG überhaupt die Kundenbeziehung fortführen wird, wenn kein inländischer Wohnsitz mehr besteht.

  • Ohne Wohnsitz oder Aufenthalt an mindestens 183 Tagen im Jahr in Deutschland besteht für die Kapitalerträge keine Steuerpflicht in Deutschland. Kapitalerträge gelten als am Wohnsitz des Empfängers zugeflossen, auch wenn sie von einer Bank mit Sitz in Deutschland gezahlt werden.

    So pauschal würde ich das nicht stehenlassen. Stichwort erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, 2 AStG.

  • Australien ist kein Niedrigsteuerland. Die Einkommensteuer auf den Referenzbetrag von 77.000 € nach AStG ist dort höher als in Deutschland und deutlich höher als die ermäßigte deutsche Steuer auf Kapitalerträge von 25% plus Soli. Richtig wäre der Einwand, wenn er nach Monaco umziehen würde, aber nicht für Australien.

  • Australien ist kein Niedrigsteuerland. Die Einkommensteuer auf den Referenzbetrag von 77.000 € nach AStG ist dort höher als in Deutschland

    Ohne die persönliche Steuersituation des TE vor Ort zu kennen, eine sehr gewagte These. ^^

  • Es kommt nach § 2 AStG nicht auf die persönliche Steuersituation an, sondern darauf, ob die tarifliche Einkommensteuer für eine unverheiratete Person bei einem Einkommen von 77.000,00 € pro Jahr im Zielland mehr als Drittel geringer ist als bei gleichen Verhältnissen in Deutschland. Das ist die Grundvoraussetzung für eine evtl. fortgeltende Steuerpflicht in Deutschland nach § 2 AStG. Da das auf Australien nicht zutrifft, stellen sich weitere Fragen zu einer Anwendbarkeit des AStG für Australien-Auswanderer generell nicht.

  • Äh, die tarifliche Einkommensteuer in Australien ist durch Gesetz festgelegt und deshalb bekannt, ebenso wie die deutsche Einkommensteuer. Jeder Steuerberater kann dir innerhalb von ein paar Sekunden zu jedem beliebigen Land sagen, ob § 2 AStG darauf anzuwenden ist oder nicht.

  • Äh, die tarifliche Einkommensteuer in Australien ist durch Gesetz festgelegt und deshalb bekannt

    Selbst wenn dem so ist würde ich mir nicht anmaßen, im konkreten Einzelfall eine belastbare Aussage über die Höhe der ausländischen Steuer und damit des auslä Steuerrechts treffen zu können, ohne dies vorher von australischer Seite bestätigt bekommen zu haben.

  • Ist das denn so schwer zu verstehen? Es kommt nicht auf den konkreten Einzelfall an. Niemand, der seinen Wohnsitz von Deutschland nach Australien verlagert, fällt unter § 2 AStG. Und die "australische Seite" hat damit schon gar nichts zu tun.