Strompreisbremse

  • Hallo und guten Tag, ich habe eine Frage zur Strompreisbremse 2023.

    Die Strompreisbremse gilt ja wohl für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr.

    Die Frage ist, wie berechnet sich der Vorjahresverbauch??? Vom 01.01. -31.12. eine Jahres?

    Mein Netzbetreiber fragt jeweils zum Juni eines Jahres nach einer Ablesung und aus dieser Ablesung (Juni`22 - Juni` 23) resultiert nun mein Stromversorger einen Jahresverbaruch von 1044 kwh.

    Tatsächlich gab es aber vom 01.01. -31.12. eine Verbrauch von 1114 kwh, welcher auch in Rechnung gestellt wurde.


    Was ist nun die Grundlage für den Jahresverbrauch??:/

  • Juni '23 wird wohl noch nicht abgelesen worden sein. 8) Wenn aber der Verbrauch Juni '21 bis Juni '22 gemeint ist, dann ist der maßgeblich.

  • Ah ja, sorry. 2021 -2022 ist die Ablesung. Naja, wenn dieser Verbrauch angenommen wird, ist da ja nicht so schön.

    Danke

  • Es gibt einige Anbieter die unter der Preisbremse liegen. Evtl. ein Wechsel möglich?

  • Ich muss da nochmal nachfragen. Mein Vertrag mit dem Stromversorger läuft von Jan- Jan.

    Wenn die Ablesung Juni 21- Juni 22 des Netzbetreibers als relevanter Jahresverbrauch angesehen werden soll/muss. Dann müsste ja theoretisch ab dem Juli 23 neue Berechnung des Jahresverbrauchs für das zweite Halbkahr angenommen werden????

  • Die Prognose ihres Verbrauches für 2023 steht.

    Sonst könnte ja jeder jetzt munter viel verbrauchen um mehr bezahlt zu bekommen.