Werden bei der Wohngeldberechnung - hier bei Rentenbezug - die Rundfunkgebühren zum Abzug für einen Anspruch gebracht?
Dazu findet man nirgendwo Informationen! Es geht immer darum, ob man sich von Rundfunkgeühren befreien lassen kann - aber nicht, dass diese monatliche Zwangsgebühr insgesamt als Minus vom Gehalt oder von der Rente beim Wohngeldanspruch berücksichtigt wird. Wie kann das sein? Wenn es nicht vom Lebensunterhalt abgezogen wird - warum nicht? Kann das rechtlich in Ordnung sein?