Verlustbescheinigung in der Steuererklärung

  • Hallo Zusammen,

    Ich habe eine Verlustbescheinigung von meiner Bank erhalten. Wenn ich das richtig verstanden habe, trage ich diese in Anlage KAP ein. Ich bin leider noch recht unerfahren, was das Anfertigen einer Steuererklärung betrifft.
    Ich hatte für 2022 einen Freistellungsauftrag bei meiner Bank beantragt.
    1) Wie erkenne ich, ob ich Gewinnen (Zinsen etc.) erzielt habe, die ich in der Anlage angeben muss
    2) Woran erkenne ich konkret, ob mein Sparer-Pauschbetrag vollständig ausgenutzt wurde?
    3) Wie trage ich den Verlust konkret in die Anlage ein, also bei welcher dieser Optionen:
    "3- Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben"
    "5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben"
    "6 - Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen"
    "7 - Kapitalerträge. für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Absatz 1 EStG anzuwenden ist"

    Vielen Dank vorab! :)

  • Hallo,

    All diese von Dir aufgeführten Punkte sollten in dem Dokument deiner Bank (ich gehe mal von einer Deutschen Bank aus) einzeln aufgelistet und beschrieben sein und jeweils sollte dort auch die betreffende Zeile des KAP Formular angegeben sein, wo die entsprechenden Werte einzutragen sind.

    Beispiel für deinen Punkt 2):

    Höhe des in Anspruch genommenen

    Sparer-Pauschbetrages

    Zeile 16 oder 17 Anlage KAP

    Je nachdem was für Verluste das waren hier beispielhaft für ETFs für deinen Punkt 3):

    Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes

    ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien

    Zeile 12 Anlage KAP

    Wenn Du keine Steuersoftware benutzt, die dir das übersichtlich auflistet, dann wirst Du wohl mit einer Exceltabelle etwas rechnen müssen.

  • Hallo, vielen Dank.

    Ich habe noch eine Rückfrage. Obwohl ich keine Kapitalerträge habe (nur Verluste), bekomme ich nach der Angabe der Verlustbescheinigung eine deutlich reduzierte Steuerrückzahlung als ohne Angabe. Das verwirrt mich doch. Wie kann es sein, dass es durch Verluste zu einer geringeren Steuerrückzahlung kommt?

  • Eine Verlustbescheinigung musst du doch ausdrücklich beantragt haben. Aus welchem Grund hast du sie denn beantragt? Da musst du doch irgendeine Vorstellung oder Absicht gehabt haben.

  • Eine Verlustbescheinigung musst du doch ausdrücklich beantragt haben. Aus welchem Grund hast du sie denn beantragt? Da musst du doch irgendeine Vorstellung oder Absicht gehabt haben.

    Ja, ich habe mein altes Depot aufgelöst und daraus sind Verluste entstanden, sie ich mit künftigen Erträgen verrechnen lassen möchte.

  • Obwohl ich keine Kapitalerträge habe (nur Verluste), bekomme ich nach der Angabe der Verlustbescheinigung eine deutlich reduzierte Steuerrückzahlung als ohne Angabe. Das verwirrt mich doch. Wie kann es sein, dass es durch Verluste zu einer geringeren Steuerrückzahlung kommt?

    Nein. Wenn Du im Jahr 2022 keine Gewinne gemacht hast, welche sich gegen den betreffenden Verlusttopf rechnen lassen, gibt es dafür auch keine Steuererstattung. Es gibt zwei verschiedene Verlusttöpfe im Depot:

    1. Verlusttopf Aktien

    Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG

    Zeile 13 Anlage KAP

    2. Verlusttopf ETFs

    Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien

    Zeile 12 Anlage KAP

    Wenn Du nun die Werte aus 2022 in der Steuererklärung einträgst, sollte das Finanzamt diese Werte als Verlustvortrag im Steuerbescheid für das Jahr 2022 ausweisen. Sobald Du wieder Gewinne in der Steuererklärung geltend machst (z.B. in 2023), wird das dann verrechnet und es gibt eine Steuererstattung.

    Ja, ich habe mein altes Depot aufgelöst und daraus sind Verluste entstanden, sie ich mit künftigen Erträgen verrechnen lassen möchte.

    Meint Du hast das Depot geschlossen oder nur alle Positionen verkauft und nun ein "leeres" Depot?

    Wenn das Depot noch exisiert, hat es meiner Meinung nach keinen Sinn gemacht für 2022 sich eine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen. Wenn das Depot ganz geschlossen wurde dann wäre es so ok.

    Verlust bzw. Verlustvortrag ist hier ganz gut erklärt:

    https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/verlustvortrag/

    Vielleicht kommt für Dich auch der "Verlustrücktrag bei Gewinnen aus dem Vorjahr" in Betracht.