WWK Riester Restkapitallisierung

  • Hallo ich habe damals nach meiner Ausbildung noch eine Riester abgeschlossen vor 2005. Da ich mich lange nicht mit den Themen beschäftigt habe. Habe ich zufällig gesehen dass bei mir eine Restkapitallisierung vereinbart worden ist. Kann mir das jemand erklären?


    Viele Grüße


    Michael

  • Ich kenne Restkapitalisierung nur unter folgendem Aspekt:


    Du hast eine Rentenversicherung mit einer Garantiezeit. Die Garantiezeit ist die Vereinbarung das die Versicherung über diesen Zeitraum die Leistung auch noch an die Verbliebenen Erben zahlt wenn die Auszahlungsphase schon begonnen hat.

    Wenn der Versicherte z.B. 2 Jahre nach Beginn der Auszahlphase verstirbt und man eine Garantiezeit von 10 Jahren vereinbart hat, zahlt die Versicherung nur noch 8 Jahre den gleichen monatlichen Betrag an die Erben weiter. Sollte mehr Kapital vorhanden sein verfällt der Rest und kommt den anderen Versichtern bei der Versicherung zugute.


    Die Restkapitalisuerung ist nun die Möglichkeit die monatlichen Leistungen dieser 8 Jahre in einer Summe auszahlen zulassen. Das Überschüssige Kapital fällt trotzdem in den Topf der anderen Versicherten.


    Verstirbt der Versicherte vor Leistungsbeginn ist das eh alles hinfällig. Da wird i.d.R. Das angesparte Kapital vererbt.