Nach Umzug ins EU Ausland bei EkSt-Antrag getrennte oder zusammen Veranlagung

  • Hallo und Guten Tag,

    zunächst möchte ich mich erstmal vorstellen. Ich bin Odie 72 Jahre alt und seit 2014 Rentner. Hatte bis 14.09.2022 meine Wohnsitz in Deutschland. Seit dem 15.09.2022 habe ich meinen Wohnsitz zu meiner Frau in ein EU Land verlegt.

    Bis Dato habe ich bei meiner EkSt Erklärung immer Einzel Veranlagung angekreuzt.

    Ich habe aus Deutschland keine Einnahmen außer der Rente.

    Meine Frau bezieht aus ihrem Heimatland Rente, verdient etwas nebenher und bekommt aus Deutschland eine kleine Rente,

    Wir haben beide etwa das gleiche Einkommen.

    Sie bezahlt Steuern für ihre gesamten Einnahmen in ihrem Heimatland.

    Ich werde einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen und stehe nun vor der Frage Einzel- oder Gemeinsame Veranlagung. Wie wirkt sich das auf die Steuer aus, die ich in Deutschland bezahlen muss bzw. was ist mit dem Doppelbesteuerungsabkommen.

    Über einen Rat bzw. Information würde ich mich sehr freuen.

    Ich bedanke mich im Voraus.

    Odie

  • Ich bin ...72 Jahre alt und seit 2014 Rentner. Hatte bis 14.09.2022 meinen Wohnsitz in Deutschland. Seit dem 15.09.2022 habe ich meinen Wohnsitz zu meiner Frau in ein EU-Land verlegt.

    Bis dato habe ich bei meiner EkSt-Erklärung immer Einzelveranlagung angekreuzt.

    Ich habe aus Deutschland keine Einnahmen außer der Rente.

    Meine Frau bezieht aus ihrem Heimatland Rente, verdient etwas nebenher und bekommt aus Deutschland eine Rente. ...

    Sie bezahlt Steuern für ihre gesamten Einnahmen in ihrem Heimatland.

    "... was soll ich tun?"

    Husch, husch zum Steuerberater (und zwar zu einem, der internationale Steuerfälle beherrscht)! Internationale Steuerfälle sind generell komplex, bei denen muß man sich zumindest das erste Mal zeigen lassen, wie das geht.

    Dazu ergehst Du Dich in Andeutungen. Der Steuerberater muß beispielsweise wissen, welches nichtdeutsche EU-Land da gemeint ist (für jedes Land gelten andere Regeln und Bedingungen), außerdem müssen Zahlen auf den Tisch (die Du hier verständlicherweise nicht nennen magst).

    Ein Forum kann keine Steuerberatung leisten (darf es übrigens auch nicht). :(