Steuerlicher Aspekt bei der Beschaffung einer Photovoltaik Anlage (8 kW mit Speicher)

  • Wir stehen vor der Beschaffung einer Photovoltaik Anlage (8 kW mit Speicher) und nun taucht da die Frage der günstigsten steuerlichen Konstallation auf.

    Ausgangslage:

    Ehepaar, steuerlich gemeinsam veranlagt, Mann als Angestellter berufstätig und nebenberuflich als beratender Ingenieur tätig, keine Kleinunternehmerregelung.

    Ehefrau, Minijob.


    Auf welche Person meldet man nun am besten (aus steuerlicher Sicht) die neue Photovoltaik Anlage an?

    Ehefrau , Eheman oder Gemeinschaftlich?

    Zum Thema Umsatzsteuer habe ich bisher folgendes gefunden:

    Mit einer kleinen Photovoltaikanlage wird seit 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0% beim Kauf ausgewiesen. Anschließend kann man sofort in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Die Regelung kann genutzt werden, wenn die PV-Anlage weniger als 22.000 € Umsatz im ersten Jahr und weniger als 50.000 € Umsatz in den folgenden Jahren erzielt. Diese befreit Sie von der Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung und selbst verbrauchten Strom.


    Achtung: Als bereits selbstständige Person müssen Sie beachten, dass die Einkünfte durch Ihre PV-Anlage zu ihrem sonstigen Jahresumsatz hinzuaddiert werden müssen.


    Macht es also Sinn, die Anlage nur auf den Namen der Frau zu betreiben oder ist das Steuerrechtlich durch die gemeinsame Veranlagung egal.