JackDawson Koryphäe

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  • Lieber Jack,

    ich habe deine Antworten bzgl. der Änderung der Beihilfeverordnung gelesen.

    Ich wundere mich auch, dass die Debeka Briefe mit einem günstigeren Angebot verschickt (ok, sie profitieren von der Erhöhung der Beihilfe...vielleicht ist es auch gedacht, dass man die Erhöhung der Pflegeversicherung leichter schluckt...).


    ("Nein, kein Denkfehler. Der Grundgedanke dahinter ist der, dass die Beihilfe ja mehr zahlt, der maximale Betrag, den die Debeka zahlt, deshalb niedriger sein kann. Der Beitrag ist deshalb anteilig abgesenkt. Insgesamt bist du also nicht schlechter gestellt, es zahlt nur die Beihilfe statt der Debeka, die dir deshalb ein paar Cent weniger abnimmt.")


    Ok, ich bin durch die anteilige Absenkung nicht schlechter gestellt, aber: Wäre ich denn besser gestellt, wenn ich in BE/S2 bleibe...d. h. könnte ich dann den höheren Maximalbetrag behalten?


    Vielen Dank

    Karin

    • Hallo Karin,


      sorry für die späte Rückmeldung.

      Schau mal in meinen neuesten Kommentar und frage am besten einmal bei der Behilfestelle nach, wie das gehandhabt wird.

  • Lieber JackDawson,


    ich habe mit Interesse deinen Beitrag zur Debeka und den Garantiezins gelesen, der eigenmächtig von 2,25% auf 0,9% gesendekt wurde.
    Ich habe das gleiche Problem. Darf ich Fragen, wie genau du da widersprochen hast? Ich möchte das nicht auf mir sitzen lassen und bin sehr verärgert. Gibt es vielleicht einen Wortlaut, an den es sich zu halten gilt?

    Herzliche Grüße

    Stefan

    • Hallo Stefan,


      ich habe Widerspruch gegen die Absenkung der Verzinsung eingelegt und mit dem Urteil des AG Bamberg (https://www.gesetze-bayern.de/…RS-B-2018-N-10675?hl=true) begründet. Zudem habe ich darauf verwiesen, dass die Erhöhung bei Riester im System von Riester begründet liegt und damit bei Vertragsschluss vereinbart war. Gleiches habe ich bei der Dynamik meiner anderen LV angeführt.


      Mittlerweile soll die Debeka hier aber nicht mehr so kulant sein und auf einen Brief vom Anwalt warten - ausprobieren würde ich es dennoch, man riskiert ja nichts.


      Gruß,

      JD

    • Darf ich noch erfragen, wann der Einspruch erhoben wurde?
      Ich gebe zu, dass ich nicht gerade zeitig dran bin - bisher habe ich das Problem aber auch nicht erkannt muss ich sagen.

    • Puh... 2018? Ganz genau weiß ich das gar nicht mehr, müsste aber hinkommen...

    • Vielen Dank!