Als angemessen gilt zum Beispiel bei Arbeitnehmern: Die Höhe der gesam-
ten Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung beträgt nicht
mehr als 70 % des Bruttoeinkommens des letzten Kalenderjahrs. Bei Selb
ständigen gelten 70 % des Gewinns vor Steuern.
Quelle: https://www.alte-leipziger.de/…ynamik-modus-p-pm2230.pdf
Ist damit der Gesamtbetrag bis zum Regelrentenalter gemeint oder der monatlich abgesicherte Betrag im Verhältnis zum monatlichen Einkommen?