Mehrwertsteuererlass bei Photovoltaikanlagen in 2023

  • bei mir wird gerade eine Photovoltaikanlage installiert. Der Installateur verlangte, dass vorher eine Dachdeckerfirma auf die Stehfalze des Kupferdachs eine Unterkonstuktion macht, damit er die Panelen ordnungsgemäß befestigen kann.

    Jetzt hat die Dachdeckerfirma die Rechnung mit Mehrwertsteuer ausgestellt obwohl ich ihn darauf hingewiesen hatte, dass bei Photovoltaikanlagen in 2023 auf Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation keine Mehrwertsteuer anfällt.

    Wie ist die Rechtslage? Muss mir der Dachdecker eine neue Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen ?

  • Interessanter Fall. Im Grunde musst du wahrscheinlich nachweisen, dass die Unterkonstruktion zur Installation gehört. (Solche Feinheiten werden ja gern nicht mitgedacht)

    Ach aber bezüglich des Müssen: Nein, er muss nicht.

    Siehe: "Die Händler und Handwerker sollen die niedrigere Umsatzsteuer grundsätzlich an die Kundinnen und Kunden weitergeben, so dass Photovoltaikanlagen billiger werden. Die Unternehmen sind hierzu jedoch nicht verpflichtet." (Quelle)

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