Strompreisbremse ignoriert (Wechsel zum 1.3.23)

  • Hallo,

    ich habe meinen Stromversorger zum Ende Februar 2023 gekündigt, nachdem. Der Verbrauchspreis lag für diese zwei Monate bei über 50ct/kWh.

    Jetzt vor ein paar Tagen erst kam die Schlussrechnung für den Zeitraum vom 1.1.-28.2.

    Diese enthält jedoch absolut keine Berücksichtigung der Strompreisbremse?

    Mir wurde auch von keinem Versorger bisher mitgeteilt, was mein "prognostizierter Jahresverbrauch" für die 80% wäre. Für den Zeitraum seit März hat das tatsächlich auch keine Relevanz mehr, nachdem mein Verbrauchspreis jetzt wieder unter dem Referenzbetrag liegt aber für die ersten beiden Monate hätte ich jetzt schon eine Berücksichtigung erwartet.


    Kann das möglich sein, dass diese nicht berücksichtig wird, wenn ein Wechsel zum 1.3. stattfand? Kann ich mir jetzt eigentlich nicht vorstellen?

  • Das ist einer der bekannten Mängel des Gesetzes. Die rückwirkende Vergütung des Zuschusses für Januar und Februar hat der Versorger vorzunehmen, der am 01.03.2023 beliefert. Der hat in deinem Fall mit der Preisbremse aber nichts zu tun, weil sein Preis unter dem Schwellenwert liegt. Null ab 01.03. ergibt eben auch rückwirkend Null für Januar/Februar. Und der alte Versorger hat nichts damit zu tun, weil er am Stichtag nicht Lieferant war. Beschwerden bitte an den bzw. die örtlichen Bundestagsabgeordneten, die das so beschlossen haben.

  • Wow, das hat sich mal jemand ganz genau überlegt! Der lokale Abgeordnete hat das Gesetz aber nicht wirklich mitbeschlossen. Bleibt wohl wieder an unserem Wirtschaftsminister hängen.