"Die Bitte auf Überprüfung über die Absicht einer gegenseitigen Geschäftsbeziehung."
Liest sich doch viel fluffiger als das Wort "Antrag"
Juristen unterscheiden bei Angeboten (mindestens) zwei Versionen:
- invitatio ad offerendum
- offerta ad incertas personas
Im ersten Fall (der übliche Supermarktkauf) bietet der Kaufmann nicht etwa seine Ware zum Kauf an, sondern zu dem Zweck, daß der Käufer ihm ein Kaufangebot macht, also sagt: "Ich will diese Banane kaufen." Dann hat der Kaufmann das Recht, dieses Angebot anzunehmen oder auch abzulehnen: "Dir verkaufe ich diese Banane nicht!"
Im zweiten Fall aber (z.B. Ebay-Sofortkauf) sagt der Kaufmann: "Ich bietet diese Ware zum Kauf an, wer kommt und zahlt, bekommt sie." In diesem Fall hat der Kaufmann die Option nicht, den Kaufvertrag abzulehnen, wenn ein Käufer kaufen will.
Juristen (ich bin keiner) können über solche Feinheiten lange streiten, ich glaube aber nicht, daß das in der Praxis eine große Bedeutung hat. Wenn ich was kaufen will (selbst beim Sofortkauf) und der Kaufmann will nicht, dann kaufe ich halt anderswo (und der Kaufmann hat mich auf Dauer gesehen).
Beim Geld ist das genauso: Wenn ich eine bestimmte Anlage haben will, und die Bank zickt, gehe ich halt woanders hin. Die Bank verdient grundsätzlich daran, wenn sie mir ein Festgeld verkauft. Warum sollte sie mir das nicht verkaufen?
In der aktuellen Marktsituation brauche ich zwecks einer Geldanlage in einer Bank nicht als Bittsteller aufzutreten. Bei einem Kredit mag das anders sein.