Grundsteuer, Wohn & Nutzfläche

  • Hallo, hier meine Frage zur Grundsteuer, Wohn & Nutzfläche:

    a)

    Zählt das nicht ausgebaute Dachgeschoß dazu ?

    b)

    Ein Raum der als Flur genutzt wird, in dem sich die Treppe ins Dachgeschoß befindet (Treppenhaus ?) muß mit berücksichtigt werden ?

    c)

    Ein Raum, in dem die Tanks für die Ölheizung aufgestellt ist, muß mit berücksichtigt werden ?

    Wenn ja der gesamze Raum oder nur der Raum der nicht die Abgrenzung (Ummauerung, Auslaufschutz) dastellt ?

  • Welches Bundesland?

    Wohnhaus, gewerbliche Vermietung, Mischnutzung?

    Definiere "nicht ausgebaut" und "Dachboden". Rohbau? Gedämmt/ungedämmt? Versorgungsanschlüsse vorhanden? Fenster vorhanden? Spitzboden oder nur OG mit Dachschräge?

  • Inzwischen habe ich gefunden, das es egal ist ob ausgebaut oder nicht. Die Dachfläche ist so oder so Grundlage der Berechnung der Grundsteuer.

    Wenn es keine Wohnfläche ist, dann ist es Nutzfläche. Was bleibt, ist der Abzug der Schrägen.

    Danke

  • Das ist so auf jeden Fall nicht richtig und je nach Bundesland ist unterschiedlich geregelt, wie a) bis c) zu behandeln sind.

  • Ist der Dachboden nicht ausgebaut, ist es keine Wohn- und keine Nutzfläche.

    Wohnfläche sind nur Flächen, die zu Wohnzwecken ausgebaut oder vorbereitet sind (Wasser, Heizung, Strom).

    Flure sind Wohnflächen, nur die Fläche unter der Treppe kann abgezogen werden.

    Heizöllager ist auch kein Nutzfläche, da nicht für andere Zwecke nutzbar.

  • "Ist der Dachboden nicht ausgebaut, ist es keine Wohn- und keine Nutzfläche."


    Und das würdest du so für jedes Bundesland unterschreiben? Egal, ob Wohnhaus, gemischte Nutzung oder Geschäftsgrundstück?

  • So ist es.

    Für Hessen ist es jedenfalls nicht so. Da gibt es die Unterscheidung in Wohn- und Nutzflächen in dieser Form gar nicht.

  • In Niedersachsen kommt es auf die Nutzung an. Bei Wohnimmobilien greift die Berechnung nach der WoFlV, da fallen alle Nutzflächen direkt im Wohnhaus raus. Eigenständige Nebengebäude ab einer gewissen Größe können dagegen mit der Nutzfläche einfließen, auch wenn es sich um ein Wohnhaus handelt.


    Bei gemischt genutzten Immobilien oder bei Gewerbeimmobilien ist zwischen Wohn-/Nutzfläche bzw. nur nach Nutzfläche zu berechnen. Grundlage für die Berechnung ist die besagte DIN 277.


    Sofern also in Niedersachsen eine gemischte Nutzung oder eine reine Gewerbeimmobilie vorliegt, wäre der Dachboden auch unausgebaut als Nutzfläche zu deklarieren (gleiches gilt auch für Kellerräume etc.). Bei einem gewerblichen Objekt gibt es keine Wohnfläche und ein grundsätzlich unausgebauter Raum kann ja schließlich jederzeit als Nutzfläche erschlossen werden.


    Ist für mich auch logisch, denn wann werden die Wohn- und Nutzflächen erstmals berechnet? In der Regel vom Architekten, der die Pläne erstellt. Der Architekt weist jedem Raum eine Funktion zu, anhand dieser Funktion berechnet er dann die ganzen Werte (Wohnfläche, Nutzfläche, Verkehrsfläche, Technikfläche etc.). Diese Pläne und Angaben reicht er dann beim Bauamt ein und die Verwendung wird damit aktenkundig. Sofern eine spätere andere Nutzung gewünscht wird, müsste man grundsätzlich eine Umnutzung der Fläche im Amt beantragen - wird allerdings oft "vergessen".


    Sprich: Schau in die Architektenpläne oder den letzten Bauantrag/die Einheitswerterklärung, dann weißt du ob Wohn- oder Nutzfläche.


    Im Übrigen gelten für andere Bundesländer teilweise gänzlich andere Ermittlungsmethoden (z.B. Bruttogrundfläche), daher auch meine eingangs gestellten Fragen.

  • Für Hessen ist es jedenfalls nicht so. Da gibt es die Unterscheidung in Wohn- und Nutzflächen in dieser Form gar nicht.

    Ähm, doch. Interessanterweise werden Wohnflächen zu 70% berücksichtigt, Nutzflächen zu 100%. Verstehe ich auch nicht. Habe dann Einspruch eingelegt und mich auf die Wohnflächenberechnung berufen, nach welcher Flure und Abstellräume zur Wohnfläche gehören, Waschküchen und Heizräume jedoch nicht:

    https://grundsteuer.de/steuere…ck/wohnflaechenberechnung


    Ging anstandslos durch (in Hessen).