Berechnung von Nießbrauchswert

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Hallo,

    meine Frau und ich haben eine gemeinsame vermietete Wohnung per Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt an meine Tochter verschenkt. Wie berechnet sich der Wert des Nießbrauchs? Kommt der Wert der Wohnung zum Ansatz oder der Mietwert (brutto incl. NK oder die Nettomiete)? Wie wird das Alter des/der Schenker (statist. Lebenserwartung) berücksichtigt?


    Wie ist die Berechnung beim selbstbewohnten Eigenheim?


    Ich warte schon lange auf ein entsprechendes Erklärvideo von Saidi, bin aber auch auf verlässliche(!) Community-Infos gespannt.


    MfG

  • Jahreswert der eingesparten Miete multipliziert mit einem Vervielfältiger. Bei lebenslänglichem Nießbrauch hängt die Höhe des Vervielfältigers vom Alter des Berechtigten bei Beginn ab. Das BMF veröffentlicht dazu Tabellenwerte, die gelegentlich an Veränderungen der Lebenserwartung angepasst werden, das hier müsste aktuell gelten.