Habe ich ein Sonderkündigungsrecht meiner Genossenschaftsanteile nach Bankenfusion?

  • Hallo und guten Morgen,

    gibt es eine Möglichkeit meine Genossenschaftsanteile nach Fusion von VR-Bank mit einer anderen Raiffeisenbank irgendwie vorzeitig zu kündigen?Gestern wurde mir gesagt, daß das nur zum Ende eines Geschäftsjahres mit vorhergehender Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich wäre.Bekäme mein Geld also erst in 2026 ist das richtig? Ich mag die neue Bank nicht.Mein Sparkonto habe ich schon aufgelöst.Besitze also gar kein Konto mehr.

    Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Danke im voraus.

  • Gestern wurde mir gesagt, daß das nur zum Ende eines Geschäftsjahres mit vorhergehender Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich wäre.

    Dieses sollte in der Satzung stehen. Bei mir sind es 3 Monate zum Geschäftsjahresende. Die Auszahlung erfolgt aber erst nach der Generalversammlung.

  • Wenn deine Raiffeisenbank oder VR-Bank bei der Fusion die übergebende Bank war, kannst du die Mitgliedschaft bei der aufnehmenden Bank ausschlagen und erhältst dein Geschäftsguthaben ausbezahlt. (§ 90 Umwandlungsgesetz)

  • Das ist aber nicht ganz ungefährlich. Das Auseinandersetzungsguthaben kann niedriger sein als der Nominalwert der Geschäftsanteile. Wenn es ganz blöd läuft und der Laden richtig marode ist, kann es sogar sein, dass die Nachschusspflicht zum tragen kommt. Letzteres ist allerdings nicht zu erwarten.