Guten Tag,
da die Thematik Zweitwohnsitz auf uns zukommt, habe ich folgende Frage:
ist ein Zweitwohnsitz auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und kann dann das FA z.B. nach zwei Jahren die Aufwendungen für einen Zweitwohnsitz streichen?
Hauptwohnsitz der Familie ist A (Eigenheim + schulpflichtige Kinder) und Zweitwohnsitz wäre am Arbeitsort des Ehepartners ca. 100km entfernt (jedoch Fahrzeit von ca. 1.5h für eine Strecke). Der andere Partner ist in der Nähe des Hauptwohnsitzes erwerbstätig.
Besten Dank für hilfreiche Antworten.
Gruss
wasp