Meine Frage:Wer weiß ob das Einkommen von meiner Ehefrau mit zum pfändbaren Einkommen hinzugerechnet wird.
Trotz Gütertrennung !!
Meine Ehefrau ist berufstätig. Sie erhält netto ein Gehalt von ca. 1.400,-- €.
Ich werde ab 1.1.16 eine Altersrente erhalten.
Meine Ehefrau und ich haben seit Jahren Gütertrennung.Ich habe etwas Stress mit dem Finanzamt gehabt - ich keine Steuer hinterzogen! Es ging um die Schließung einer Firma und steuerliche Verluste -
Es gibt aber keine Pfändung oder andere Zwangsmaßnahmen bisher, da ich kein eigenes Einkommen habe.
Meine Rente ab 1.1.16 wird bei 1.200,-- € liegen minus Krankenkasse in Höhe von ca. 120,-- €.
Bei meinem Einkommen wäre nichts pfändbar
Mit dem Einkommen meine Ehefrau zusammen wären ca. 560€ pfändbar.
Danke für ernstgemeinte Antworten, sehr gern auch mit Hinweisen, wo ich diese nachhaltig überprüfen kann.
Manfred Meyer