Vorläufige Nebenkostenabrechnung

  • Danke für eure hilfreichen Beiträge.


    Sämtliche Mängel habe ich sofort schriftlich gemeldet und auch die Zurückbehaltung der NK-Pauschale mit 14-täger Frist zur Vorlage aller Rechnungen angekündigt. Die Hausverwaltung hat lediglich geantwortet, dass die Prüfung der fraglichen Zeiträume noch nicht abgeschlossen sei. Die Pauschale habe ich tatsächlich vollkommen unnötig in Absprache mit dem Vermieter erhöht, um durch die Teuerung keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Zu dem Zeitpunkt hatte ich schon Probleme mit den Mängeln.


    Nochmal zur Verjährung: gehe ich recht in der Annahme, dass die endgültige Abrechnung für 2021 dann spätestens Ende 2024 vorliegen muss?

  • Und wenn ein solcher seltener Sonderfall vorliegt, dann wird der Vermieter wohl auch angeben müssen, was es betrifft und warum noch nicht abgerechnet werden kann.

    In dem oben bereits verlinkten Artikel klingt das anders. Zwar sollte im "Idealfall" der Mieter über den Grund des Vorbehaltes informiert werden, aber wenn der Vermieter selbst noch keine Kenntnis darüber hat, ist ein Vorbehalt nicht zwingend. Es wird dort sogar empfohlen einen allgemeinen Vorbehalt zu formulieren:


    Zitat

    Der Vermieter sollte sich in der Nebenkostenabrechnung ausdrücklich vorbehalten, eine bestimmte Nebenkostenposition noch nachzuberechnen. Im Idealfall informiert er den Mieter über den Grund des Vorbehalts. Eine Verpflichtung, einen Vorbehalt zu erklären, besteht nicht, empfiehlt sich aber unbedingt, soweit der Vermieter mit einer Nachberechnung rechnen muss. Der Vorbehalt ist verzichtbar, wenn die Nachberechnung auch für den Vermieter überraschend kommt und er allein deshalb keinen Vorbehalt machte. Im Zweifel empfiehlt sich ein allgemein formulierter Vorbehalt (vgle. Steuerbescheid „Vorbehalt der Nachprüfung o.ä.“).

    [Quelle]
  • Nochmal zur Verjährung: gehe ich recht in der Annahme, dass die endgültige Abrechnung für 2021 dann spätestens Ende 2024 vorliegen muss?

    Ich bin mir hier nicht sicher, ob du wirklich Anspruch auf eine zusätzliche endgültige Abrechnung hast, oder ob die vorläufige Abrechnung nach der Verjährungsfrist automatisch dazu wird. Weiß da jemand mehr?