Mit dem heutigen Urteil des BGH zeigt sich, dass es für die meisten Teilnehmer der Musterklage wenig sinnvoll war, das Vergleichsangebot anzunehmen. Volkswagen hat die Kläger in dem Sammelverfahren billig abgefischt, um es klar zu sagen.
Für alle, die entweder gar nicht an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben oder dort keinen Vergleich unterschrieben haben, öffnet der BGH nun den Weg zu einem lukrativen Vorgehen. Siehe dazu auch:
Schadensersatz für manipulierten VW Diesel - was das BGH-Urteil bedeutet