Mittlerweile kannst Du keine Rechtsschutzversicherung mehr neu abschließen, die dann die Kosten eines Widerrufs einer bestehenden LV übernimmt. Die Versicherungen haben dieses Vorgehen in ihren Bedingungen (ARB) ausgeschlossen.
Soll die Rechtsschutzversicherung also decken, muss sie bereits seit einigen Jahren bestehen. Wenn sie nach dem Abschluss der zu widerrufenden LV abgeschlossen wurde, dann darfst Du zudem nicht den neuen ARBs zugestimmt haben (diese sehen in der Regel vor, dass der Widerruf nur dann gedeckt wird, wenn die LV zum Zeitpunkt des Abschlusses der RSV bereits bestanden hat).
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn die RSV älter ist als die LV.
Aus diesem Grund bieten einige Anbieter, die beim Widerruf begleiten auch teilweise ein Vorgehen auf Erfolgshonorar an, wenn der Kunde nicht selbst ein Kostenrisiko übernehmen will.