Energetischer Gebäudesanierung: Bescheinigung wird nicht ausgestellt

  • Hallo,

    wir möchten die Kosten einer Heizungsoptimierung steuerlich als Energetische Gebäudesanierung nach §35c geltend machen. Dazu ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens erforderlich.

    Leider liegen wir mit dem Handwerker im Clinch, da die Sanitärinstallation nicht fachgerecht durchgeführt würde. Deshalb haben wir die Rechnung für Sanitär noch nicht komplett bezahlt und es ist ein Schlichtungsverfahren zu erwarten. Die Heizungsoptimierung ist abgeschlossen und auch voll bezahlt.

    Nun weigert sich der Handwerker die von uns benötigte „Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens“ auszustellen, die wir für die Steuer dringend benötigen.

    Frage: Haben wir eine Rechtsanspruch darauf dass der Handwerker die Bescheinigung ausstellt? Was können wir tun?

    Danke im Voraus für eure Rückmeldungen!

    Hans

  • Daß ein Handwerksunternehmen, dem Du (aus welchen Gründen auch immer) die Rechnung nicht vollständig bezahlt hast, Dir nicht entgegenkommt, ggf. auch Dinge nicht tut, die eigentlich seine Pflicht wären, liegt nahe.


    Was hilft es Dir, wenn ich als Laie nun schreibe: Meines Erachtens muß der Handwerker die Bescheinigung ausstellen, und sei es nach Treu und Glauben, wenn er es dann trotzdem nicht tut?


    Aus der Ferne läßt sich in einem solchen Fall schlecht raten. Möglicherweise hilft Dir der Schlichter weiter (auch wenn es dabei um einen anderen Teil der Rechnung geht).