Hallo,
wir möchten die Kosten einer Heizungsoptimierung steuerlich als Energetische Gebäudesanierung nach §35c geltend machen. Dazu ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens erforderlich.
Leider liegen wir mit dem Handwerker im Clinch, da die Sanitärinstallation nicht fachgerecht durchgeführt würde. Deshalb haben wir die Rechnung für Sanitär noch nicht komplett bezahlt und es ist ein Schlichtungsverfahren zu erwarten. Die Heizungsoptimierung ist abgeschlossen und auch voll bezahlt.
Nun weigert sich der Handwerker die von uns benötigte „Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens“ auszustellen, die wir für die Steuer dringend benötigen.
Frage: Haben wir eine Rechtsanspruch darauf dass der Handwerker die Bescheinigung ausstellt? Was können wir tun?
Danke im Voraus für eure Rückmeldungen!
Hans