Zusammenführung von Depots - Fragen

  • Hallo und frohes neues Jahr,


    ich bin gerade dabei Altlasten endlich aus zu merzen und etwas Ordnung zu schaffen.

    Zurzeit besitze ich 3 Depots (Ing-Diba, FNZ Bank und DEKA). Das Depot der FNZ Bank habe ich aufgelöst und zur Ing-Diba verschoben. Die Depotauflösung und Löschung habe ich bereits auch von der FNZ erhalten, um hier Depotführungskosten und weitere Kosten einzusparen. Das Depot wurde mir "aufgeredet" und ich möchte mich nun endlich davon trennen.


    Bei der DEKA bin ich zurzeit noch unschlüssig. Dort halte ich im Moment 3 Fonds, wovon einige hier schon thematisiert wurden und ich nicht näher darauf eingehen möchte ob diese sinnig sind oder nicht.

    Absicht ist es hier ebenfalls Kosten einzusparen und das Depot zu Übertragen und aufzulösen.


    Nun zu meinen Fragen:


    - Ist eine Depot Übertragung sinnig und die Einsparung der Kosten auch wirklich so, oder habe ich einen Denkfehler?

    - Da ich bisher nur bespart habe und noch nie verkauft habe: Bei Verkauf von z.B. einem Fond der Deka fallen ja Steuern an. Ist es möglich den Wert im Fond 1zu1 auf ein anderes Produkt zu übertragen, ohne dass dabei Steuern anfallen? Sprich einen Tausch durchzuführen?


    Letzte Frage:

    Für meine Tochter habe ich als gesetzlicher Vertreter ebenfalls ein Depot eröffnet. Wenn ich dieses auf mein Depot übertragen möchte muss ich dies dann unter Schenkung laufen lassen? Unterhalb von dem zu besteuernden Betrag befinde ich mich.


    Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.

    Herzlichen Dank

    Tyx

  • Du musst doch wissen, welche Depot-Gebühren die DEKA verlangt und kannst dann selbst entscheiden, ob dir das zu viel ist oder nicht. Üblich waren dort früher mal 6 € pro Quartal, also 24 € im Jahr.


    Steuerunschädlich "tauschen" geht nicht. Der Verkauf ist auf jeden Fall steuerpflichtig, wenn es etwas zu versteuern gibt.


    Ein Depot, das auf den Namen deiner Tochter läuft, auf dich zu übertragen, geht auch nicht. Du kannst als gesetzlicher Vertreter deiner Tochter keine Schenkungen deiner Tochter an dich veranlassen. Dafür müsste das Familiengericht einen Ergänzungspfleger bestellen und ob es das für eine Schenkung überhaupt tun würde, ist fraglich. Das Thema hatten wir leicht abgewandelt hier erst vor kurzem. Da ging es immerhin noch um einen Darlehensvertrag, also eine Leistung mit Gegenleistung, eine Schenkung als gesetzlicher Vertreter an dich selbst geht aber eigentlich von vornherein gar nicht.

  • Letzte Frage:

    Für meine Tochter habe ich als gesetzlicher Vertreter ebenfalls ein Depot eröffnet. Wenn ich dieses auf mein Depot übertragen möchte muss ich dies dann unter Schenkung laufen lassen? Unterhalb von dem zu besteuernden Betrag befinde ich mich.

    Was deiner Tochter gehört, gehört deiner Tochter, das kannst du nicht einfach auf dich übertragen und ihr damit sozusagen „wegnehmen“. Aber die ING hat ein Juniordepot, vielleicht kannst du das für deine Tochter eröffnen und es dorthin übertragen?

  • Die Deka nimmt zur Zeit 12,50 im Jahr. Das an sich ist nicht die Welt, wichtiger sind die Kosten der Fonds, die drin liegen.