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  • Beim Verkauf eines Wertpapieres wird der Veräusserungsgewinn besteuert - abzüglich bereits festgesetzter Vorabpauschalen (sonst hätte man eine Doppelbesteuerung - §19 Abs. 1 InvStG.

    => ein Verkauf mit Verlust füllt dann ggf. Deinen Verlustverrechnungstopf...

    Gruß Tom

    Du kannst das gerne noch in den thread posten, wenn es dich überzeugt. Ich muß da jetzt konsequent sein, wenn ich schrieb, 'ich bin raus ' ;)