Gewinne aus bestandsgeschützten Altanteilen nach Verschmelzung noch gegen Freibetrag anrechenbar

  • Guten Tag,

    seit 2008 halte ich in einem separaten Depot bestandsgeschützte Investmentanteile.
    Bei zwei Lyxor-Fonds hat in 2019 eine Verschmelzung stattgefunden (1:1). Anteile wurden ausgebucht und neue eingebucht. Dies hat ein steuerliches Ereignis ausgelöst. So weit, so gut. (Nach §23 sind nur Verschmelzungen im Inland frei von einem Steuerereignis.) Gegenüber dem Wert Ende 2017 ist einmal ein kleiner Verlust, einmal ein kleiner Gewinn entstanden und gegen den Freibetrag von €100.000 verbucht worden - dies nur nachrichtlich.

    In 2022 habe ich nun die Anteile verkauft. Seit 2019 sind erhebliche Gewinne entstanden. Die Jahressteuerbescheinigung weist die Gewinne aus; die Bank hat entsprechende KAP-Steuern abgeführt. Die Bank hat diese Gewinne als Gewinne aus neuen Anteilen (in 2019 erworben) dargestellt.

    Ich würde die Gewinne seit 2019 in meiner Steuererklärung nun ebenfalls gerne gegen den Freibetrag von €100.000 geltend machen. Schließlich war es erkennbar mein Wille, die in 2008 gekauften Fondsanteile bis 2022 zu halten.
    Ist das möglich? Ist das anerkannt? Gibt es bereits entsprechende Urteile?

    (Dass betriebliche Entscheidungen bei der Fondsgesellschaft eine Verrechnung gegen den Freibetrag verwirken können, würde mir, ehrlich gesagt, nicht einleuchten. Das 'steuerliche Ereignis' in 2019 interpretiere ich als eine Art 'Zwischenschritt', ähnlich wie die Vorabpauschale eine Zwischenbesteuerung darstellt.)

  • Seit 2008 halte ich in einem separaten Depot bestandsgeschützte Investmentanteile.
    Bei zwei Lyxor-Fonds hat 2019 eine Verschmelzung stattgefunden (1:1). Anteile wurden ausgebucht und neue eingebucht. Dies hat ein steuerliches Ereignis ausgelöst. So weit, so gut. (Nach §23 sind nur Verschmelzungen im Inland frei von einem Steuerereignis.)

    Aus Deiner Sicht vermutlich nicht "so gut", sondern "so schlecht".

    2022 habe ich nun die Anteile verkauft. Seit 2019 sind erhebliche Gewinne entstanden. Die Jahressteuerbescheinigung weist die Gewinne aus; die Bank hat entsprechende [Kapitalertrag]-Steuern abgeführt. Die Bank hat diese Gewinne als Gewinne aus neuen Anteilen (2019 erworben) dargestellt.

    Das dürfte der Rechtslage entsprechen.

    Ich würde die Gewinne seit 2019 in meiner Steuererklärung nun ebenfalls gerne gegen den Freibetrag von €100.000 geltend machen. Schließlich war es erkennbar mein Wille, die 2008 gekauften Fondsanteile bis 2022 zu halten.


    Ist das möglich? Ist das anerkannt? Gibt es bereits entsprechende Urteile?

    Ich kenne keines.


    Es kann bei Dir nur um die Steuererklärung 2022 gehen, die war Anfang Oktober fällig, es sei denn, Du bist steuerlich beraten. Aus dem Termin Deiner Anfrage schließe ich, daß Deine Steuererklärung vom Steuerberater gemacht wird. Was sagt denn der zu Deinem Fall?


    Ich kann Deine Argumentation nachvollziehen und würde als Betroffener vermutlich auch so argumentieren. Soweit ich als Rechtslaie die Situation überblicke, gelten Deine Fondsanteile mit der Verschmelzung aber als verkauft, damit ist die Eigenschaft "Altbestand" dann weg.


    Reichs doch mal so ein, wie Du es denkst, dann siehst Du schon, was das Finanzamt dazu sagt. Ob Du bei einer Ablehnung mehr daraus machst, kannst Du dann noch entscheiden.