Nein, ich meinte eher, dass man, wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, bei langfristig seitwärts laufendem ETF, jedoch schwankenden Jahresabschlusskursen, immer wieder die VAP zu zahlen hat, also siehe 1.Post, Jahr 4.
Wirkung der Vorabpauschale bei volatilen ETFs und auf die Kapitalertragssteuer
- TsarPeter
- Erledigt
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Ich hab die Daten aus meiner Abrechnung kopiert, alle Kritik daran bitte direkt an die DKB richten
Du hast gecuttet und gepastet und dabei nicht ganz aufgepaßt:
Steuerpflichtige Vorabpauschale 1.856,78+ EUR
davon steuerfreier Anteil wg. Teilfreistellung 557,03- EUR
Kapitalertragsteuerpfl. Ertrag nach Teilfreistellung 1.299,75+ EUR
Kapitalertragsteuer 24,45 % auf 1.299,75 EUR 317,79- EURSolidaritätszuschlag 5,5 % auf
85,51317,79 EUR 17,48- EURKirchensteuer 9 % auf
85,51317,89 EUR 28,6- EUR
Ausmachender Betrag 363,87- EURSoll ja mal vorkommen.
1. Wie verhält es sich mit der [Vorabpauschale], falls ein ETF jährlich um einen bestimmten Wert (z.B. 100) schwanken würde? Also
Jahr 1 = 100
Jahr 2 = 110
Jahr 3 = 90
Jahr 4 = 100
usw.
Hier geht es nun um das Jahr 4, zahlt man für dieses auch wieder eine Vorabpauschale?
Ja.
In diesem Fall zahlst Du prinzipiell ein allen Jahren, in denen der ETF zulegt, Steuer auf eine Vorabpauschale. Dieser fiktive Gewinn wird quasi auf Deinen Einkaufspreis aufgeschlagen. Verkaufst Du irgendwann mal Deinen ETF zum formal gleichen Preis, für den Du ihn mal eingekauft hast, bekommst Du für die versteuerte Vorabpauschale einen Verlustvortrag.