Wirkung der Vorabpauschale bei volatilen ETFs und auf die Kapitalertragssteuer

  • Nein, ich meinte eher, dass man, wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, bei langfristig seitwärts laufendem ETF, jedoch schwankenden Jahresabschlusskursen, immer wieder die VAP zu zahlen hat, also siehe 1.Post, Jahr 4.

  • Ich hab die Daten aus meiner Abrechnung kopiert, alle Kritik daran bitte direkt an die DKB richten ;)

    Du hast gecuttet und gepastet und dabei nicht ganz aufgepaßt:

    Soll ja mal vorkommen.

    Ja.


    In diesem Fall zahlst Du prinzipiell ein allen Jahren, in denen der ETF zulegt, Steuer auf eine Vorabpauschale. Dieser fiktive Gewinn wird quasi auf Deinen Einkaufspreis aufgeschlagen. Verkaufst Du irgendwann mal Deinen ETF zum formal gleichen Preis, für den Du ihn mal eingekauft hast, bekommst Du für die versteuerte Vorabpauschale einen Verlustvortrag.