Anlage KAP/KAP-INV für das Jahr 2023 und ETFs bei XTB

  • Servus :),


    ich habe folgendes Thema: ich mache gerade eine Steuererklärung für mich selber und bin fast fertig außer eine Sache: Vorabpauschale. Leider habe ich im Jahr 2023 einen Fehler gemacht und meine erste ETFs (Vanguard Life Strategy - V80A) bei XTB gekauft. Diese Broker führt in Deutschland keine Vorabpauschale automatisch aus meinem Depot ab. Das heißt: ich muss alles selber in meiner Steuererklärung für das Jahr 2023 eingeben damit das alles stimmt und später kein Problem mit Finanzamt kommt. Folgendes habe ich noch von Finanzamt als Antwort auf meine Frage bekommen:


    "Die Berechnung und Abführung der Vorabpauschale übernimmt das depotführende Institut oder der Broker.

    Kann auf Ihre Kapitalerträge keine Abgeltungsteuer erhoben werden und liegen Ihre Kapitaler-träge insgesamt über dem Sparer-Pauschbetrag, müssen Sie diese Erträge in der Anlage KAP eintragen.

    Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben- und zwar auch dann, wenn Sie dazu ansonsten nicht verpflichtet wären.


    Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben, um einer evtl. späteren Überprüfung entgegen zu wirken. Wir erhalten regelmäßig Mitteilun-gen über das CSR Verfahren.

    Eine Zahlung an das Finanzamt ohne Grundlage ist nicht möglich."


    In dem Fall muss wie vorher geschrieben alles von mir manuell eingegeben werden. Das was ich weiß: XTB macht die Werbung in Deutschland, die Konten und Depots sind aber in Polen. Head Office befindet sich auch in Warschau. Jetzt ist die Frage: Soll ich Anlage KAP nehmen oder Anlage KAP-INV für ausländische Brokers?


    Und die nächste Frage ist: Was und wo muss ich alles eingeben. Ich kenne mich schon ein bisschen mit Steruererklärung (mache ich selber seit 2020) aber diese Anlage sagt mir überhaupt nix (wo steht denn Vorabpauschale usw...).


    Könnte mir hier eventuell jemand helfen? Ich bedanke mich herzlich im Voraus! Bei Fragen stehe ich natürlich auch immer gerne zur Verfügung. Und ja: Diskussion über XTB und über meinem Fehler ist hier sinnlos. Ich weiß es war einfach ein Fehler, das kann ich im Moment nicht ausbessern ;(

  • Ich mache gerade eine Steuererklärung für mich selber und bin fast fertig außer eine Sache: Vorabpauschale. Leider habe ich im Jahr 2023 einen Fehler gemacht und meine erste ETFs (Vanguard Life Strategy - V80A) bei XTB gekauft. Diese Broker führt in Deutschland keine Vorabpauschale automatisch aus meinem Depot ab. Das heißt: ich muss alles selber in meiner Steuererklärung für das Jahr 2023 eingeben, damit das alles stimmt und später kein Problem mit Finanzamt kommt.

    Das ist für die Steuererklärung 2023 kein Thema, und zwar deswegen, weil der relevante Zinssatz für das Jahr 2022 negativ war, für das Jahr 2022 (!) somit keine Vorabpauschale anfällt.


    Für 2023 (!) fällt eine Vorabpauschale an, die Du übrigens nicht abführen, sondern versteuern mußt. Rechtlich ist Dir die Vorabpauschale aber erst im Jahr 2024 (!) zugeflossen, sie zählt also steuerlich zum neuen Jahr.

    Folgendes habe ich vom Finanzamt als Antwort auf meine Frage bekommen:

    [Standardantwort, die auf Deinen Fall nicht paßt].


    Könnte mir hier eventuell jemand helfen?

    Wenn alles andere sonst klar ist, komm wegen der Steuer auf die Vorabpauschale 2023 nächstes Jahr wieder.

  • Okay so wie ich es verstehe kommt dann diese Gebühr erst im Jahr 2024 weil es erst im Jahr 2023 zu zahlen ist?


    Und wie schaut es aus mit ETFs? Soll ich diese in 2023 gekaufte V80A in der Steuererklärung eingeben (das was ich genau gekauft habe und wie viel) damit es später stimmt? Oder werde ich erst eingeben wenn ich es verkaufen werde?

  • Die Benutzung der richtigen Begriffe erleichtert die Diskussion.


    Ein Anleger hat in der Vergangenheit einen Fonds gekauft (vorzugsweise, aber nicht ausschließlich einen thesaurierenden), den er am Jahresende noch hält. Für diesen Fonds rechnet der Gesetzgeber ihm gegebenenfalls einen fiktiven Gewinn zu, auf den er Steuer erhebt. Diesen fiktiven Gewinn nennt man Vorabpauschale, weil er pauschal errechnet ist und vorab besteuert wird.


    Auf diesen fiktiven Gewinn verlangt der Gesetzgeber Steuer und nicht etwa eine Gebühr.


    Auf den ersten Blick liest sich die Vorabbesteuerung von Fondsgewinnen recht unspektakulär. Sobald man dann aber das damit verbundene Verfahren nachvollzieht, stellt man fest, daß hier ein ausgewachsenes bürokratisches Monstrum eingeführt wurde, geboren aus dem Furor, dem Anleger eines thesaurierenden Fonds den kleinen Vorteil des Steuerstundungseffekts nicht zu belassen. Und damit dieses dann erst richtig kompliziert wird, besteuert man ihm seinen Vorteil nicht komplett, sondern nur einen Teil davon, so daß ihm ein Teil des Steuerstundungseffekts bleibt. Besteht hier vielleicht bürokratischer Nachbesserungsbedarf?


    Man hätte diesen Bürokratieexzeß vermutlich besser unterwegs gelassen, schließlich ist es ja im Interesse des Staates, daß die Leute langfristig sparen. Ein impliziter Steuerspareffekt hätte diese Tendenz ohne jede staatliche Intervention automagisch gestärkt.


    Zu Dir:

    Du hast Dich entschlossen, Dein Depot bei einem ausländischen Broker zu führen. Also hast Du die Bürokratie zu erledigen, die unsere Regierung im Inland den Banken aufs Auge gedrückt hat.


    Das heißt für Dich: Für die im Jahr 2023 gehaltenen Fonds hast Du die Vorabpauschale selber auszurechnen. Formal ist Dir diese Vorabpauschale am 02.01.2024 zugegangen, Du hast sie also im Jahren der Steuererklärung für 2024 zu deklarieren, die Du im Jahr 2025 zu erstellen hast. Dort hast Du die Anlage KAP auszufüllen, dort anzukreuzen, daß Du Fonds gehalten hast, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen und den errechneten Wert anzugeben, nach Fondsart getrennt.


    Das steht recht gut auf dieser Webseite beschrieben, die per Google recht einfach zu finden war.


    Weiterhin hast Du Buch über die versteuerten Vorabpauschalen zu führen. Du brauchst das, wenn Du dereinst den Fonds verkaufen willst. Eine deutsche Depotbank übernimmt diese Buchführung für ihre Kunden, eine ausländische aber nicht. Wenn Du den Fonds dereinst verkaufst, wird Deine Depotbank den Verkauf nicht versteuern, das wirst wieder Du tun müssen per Deklaration über die Anlage KAP: den Kaufpreis nachweisen, den Verkauf nachweisen, jede zwischendrin versteuerte Vorabpauschale nachweisen.


    Ich nehme an, Du bist ein Kleinanleger. Es mag bei diesem Deinem Verkauf um einen kleinen Betrag gehen. Ob das Finanzamt dieser individuellen Geschichte nachgehen kann? Schon jetzt reicht das Personal der Finanzämter nicht aus, Steuererklärungen von kleinen Leuten zu prüfen. Das macht schon heute der Computer.


    Die Abgeltungsteuer hat die Steuererklärungen vieler Leute maßgeblich vereinfacht. Sollten (beispielsweise im Zuge des Zusammenwachsens Europas) mehr Leute, vielleicht viel mehr Leute Depots im Ausland unterhalten, werden die Steuererklärungen wieder komplizierter.


    Vielleicht kommt die Steuerbürokratie irgendwann mal auf den Einfall, daß sie jedes Auslandsdepot gemeldet haben möchte. Dann kann sie bei den einzelnen Steuerpflichtigen ja nachfragen, ob auf dem Auslandsdepot Erträge erzielt worden sind. Es soll schließlich gerecht zugehen bei der Besteuerung, bis ins allerkleinste Würzelchen hinein.