Hausverkauf ohne Grundbucheintrag vor Ableben bei Demenzkranken/ Pflegeheim sowie Wohnrecht Lebensgefährtin

  • Hallo, erste Frage: Ist ein Hausverkauf vor Ableben möglich ohne Grundbucheintrag, aber mit allen Vollmachten( ohne notarische), wenn der Vater sich mit Demenz, vertragsunfähig, Pflegegrad 3,für immer im Pflegeheim befindet? Im Testament notarisch als Haupterbe vermerkt.

    2. Frage: Die Lebensgefährtin ist 77 Jahre alt und hat ein lebenslanges Wohnrecht. Lohnt es sich trotzdem dieses Haus zu verkaufen?

  • Erste Frage: nein. Eigentum an Grundstücken wird übertragen durch Auflassung (-> notarieller Vertrag) und Eintragung im Grundbuch. Eine unwiderrufliche Vollmacht (das ist sie ja in dem Fall, weil der Vollmachtgeber dauerhaft handlungsunfähig ist) berechtigt außerdem nur dann zu Grundstücksgeschäften, wenn sie notariell beurkundet wurde. Also: Plan vergessen und die biologische Lösung abwarten.

    Zweite Frage: woher soll das hier jemand wissen? Natürlich mindert so ein Wohnrecht den Kaufpreis, jede weitergehende Einschätzung wäre aber pure Kaffeesatzleserei.

  • Hallo, ich glaube, dass kam ein bisschen falsch an. Ja, der Plan war, dass Haus so schnell, wie möglich, zu verkaufen, da wir in unserem Alter nicht mehr in so eine turbulente Stadt, wie Berlin, ziehen werden. Für uns bedeutet das Haus nur Kosten zu haben und der Hauptgrund ist das neue Heizungsgesetz. Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass man die Vollmacht noch nachträglich vom Notar bestätigen lassen kann bzw. man sich garnicht ins Grundbuch eintragen lassen muss, wenn feststeht, dass man es nie bezieht und gleich verkauft.