einer der Miterben lebt im Ausland. Sparkasse weigert sich, die Erbschaft insgesamt auszuzahlen unter Hinweis auf 20§ Abs. 6 Satz 2. Erb.schGes. Gesamterbschaft ist deutlich höher als die insgesamt zu erwartende Erbschaftssteuer. Meine Frage: Kann man mit dem Finanzamt eine Vereinbarung , dass das Erbe bis zu einem endgültigen Erbschaftssteuerbescheid bei der Bank blockiert wird und der Rest an die Erben ausgezahlt wird, treffen? Die Höhe der Gesamterbschaft ist doch durch die Bankbestätigung per Todestag bekannt, so dass die Höhe der Erb.Steuer leicht einzuschätzen ist. Hat jemand diesen Weg schon probiert?
Erbschaft auszahlen
- Miang
- Erledigt
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Falls sich das Finanzamt darauf überhaupt einlassen wird, dann höchstens, wenn eine Sicherheit hinterlegt wird. Aber selbst das glaube ich nicht, denn die Höhe der Erbschaft und damit der Steuer kann das Finanzamt ohne Steuererklärung nicht abschätzen. Der einfachere Weg wäre, die Erbschaftsteuererklärung abzugeben und die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Dann kann und muss die Sparkasse auch bei Auslandsbezug das Geld auszahlen.