Wird die 1% Regelung (mit Zuzahlung) von meinem Arbeitgeber korrekt angewandt?

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
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  • Moin liebe Community,
    ich weiß es gibt bereits hunderte Fragen und Antworten rund um das Thema 1%-Regel und Zuzahlung: Doch so richtig passen will auf meine Fragestellung keine.


    - Ich fahre einen Dienstwagen, den ich auch privat nutzen darf und dafür weder Fahrtenbuch führen, noch werkstatt, tanken, o.ä. bezahlen muss (1% Regelung, Bruttolistenpreis 34.200 €, Wohnort-Arbeitsplatz einfache Strecke 2 km).

    - Nach meinem Dafürhalten müsste der Arbeitgeber auf der BRUTTO Seite 342,00 € aufschlagen + 20,52 € geldwerter Vorteil. Diese Summe wäre dann das zu versteuernde Einkommen.


    - Für den PKW ist ein Nutzungsentgelt von 342 € vereinbart. Diese werden mir ja unter NETTO auch ordnungsgemäß abgezogen.


    Frage 1) Ich sehe den Bruttolistenpreis (1%) nicht in meiner Entgeltabrechnung auf mein BRUTTO aufgeschlagen. Woran liegt das? Werden die irgendwo im Hintergrund verrechnet??


    Frage 2) Darf ich das Nutzungsentgelt i.H.v. 12x 342 € (4.104 € jährlich) bei der Steuererklärung unter Nutzungsentgelt/Selbst getragene Kosten angeben, sodass sich dieses mindernd auf den Bruttoarbeitslohn auswirkt? Oder ist womöglich genau dies im Hintergrund passiert und darum taucht der Bruttolistenpreis (1%) im Brutto nicht auf??


    Anbei eine Entgeltabrechnung: