Autounfall - Fragen zum (Rechts)prozess

  • Guten Abend Finanztip Community,

    eine Freundin von mir steckt aktuell in einer Situation, welche für Sie nicht zu bewältigen ist. Und ich bat ihr meine Hilfe an. Hoffe hier im Forum die ein oder andere Hilfe, Info, Hinweis zu erhalten.

    Folgender Sachverhalt.

    Freundin X hatte einen Autounfall. Vor Ort wurde im Polizeibericht festgehalten, dass der Unfallgegner die Schuld trägt. Dieser hat die Schuld auch vor Ort gegenüber der Polizei bejaht.

    Freundin X hat einen Sachverständiger eingeschaltet - der Sachschaden beträgt >10.000€ bei einem Neuwagen.

    Auto ist Vollkasko versichert. Freundin X hat eine Rechtsschutzversicherung. Gutachten liegt noch nicht vor - lediglich kurze Information vom Sachverständiger erhalten.

    Wie ist damit umzugehen:

    - Sollte Freundin X das Gutachten des Sachverständiger an die Rechtsschutzversicherung weiterleiten oder an ihre eigene Kfz-Versicherungen?

    - In wieweit ist ihr Zutun noch notwendig? Oder klären die Versicherungen das untereinander?

    - Soll das Gutachten direkt an die Versicherungen (KFZ oder Rechtsschutz?) gesendet werden?

    Vielen dank für eure Hilfe =)

    I propose we leave math to the machines and go play outside.

  • Warum beauftragt sie nicht einfach einen Anwalt, wenn sie selbst so unbedarft und hilflos ist? Wenn der Gegner den Unfall verschuldet hat, zahlt er (bzw. seine Haftpflichtversicherung) auch den Anwalt. Und zusätzlich wären die Kosten auch noch durch die eigene Rechtsschutzversicherung gedeckt.

  • Warum beauftragt sie nicht einfach einen Anwalt, wenn sie selbst so unbedarft und hilflos ist?

    Daran anschließend: Und die wievielte Person ist es, der Du, Hobbes, in einer Sache Hilfe angeboten hast, ohne selbst ausreichend kompetent zu sein, und für die Du nun in irgendeiner Sache hier im Forum nachfragen musst?

    Die in der Sache wichtigste Frage wäre mir erstmal: Wieso um alles in der Welt schaltet sie auf eigene Faust erstmal einen Gutachter ein?

  • Daran anschließend: Und die wievielte Person ist es, der Du, Hobbes, in einer Sache Hilfe angeboten hast, ohne selbst ausreichend kompetent zu sein, und für die Du nun in irgendeiner Sache hier im Forum nachfragen musst?

    Die in der Sache wichtigste Frage wäre mir erstmal: Wieso um alles in der Welt schaltet sie auf eigene Faust erstmal einen Gutachter ein?

    Offtopic: Ich weiß nicht in welcher Form du ein Forum nutzt - ich zumindest in Form von Informationsgewinn und Hilfestellungen.

    Ich weiß auch nicht warum du immer deinen Senf dazugeben musst ohne Mehrwert.

    I propose we leave math to the machines and go play outside.

  • SOFORT zum Anwalt und den weitermachen lassen - die Kosten muss der Unfallgegner (dessen Versicherung) zahlen, da ja seine Schuld festgestellt wurde ...

    Das hört sich erstmal nach keinem verkehrten Rat an … aber es ist hier ein mglw. so verkorkstes Flüsterpost-Verfahren, dass man kaum einen sinnvollen Rat geben kann. Dass dem so ist, sieht man alleine daran, dass die besagte Frau X anscheinend auf eigene Faust ein Gutachten beauftragt haben soll. Wieso??? Das wäre für einen guten Rat wichtig zu wissen, aber wenn es so ist, spricht das schonmal für ein seltsames Vorgehen. Und wieso tut sie es überhaupt, wenn sie doch selbst angeblich dann gar nicht weiß, was sie mit dem von ihr beauftragten Gutachten machen soll, sondern den helfenden Hobbes zu Rate ziehen muss, der schon in dieser Frage das Forum zu Rate ziehen muss. Oder ist die Darstellung des helfenden Hobbes in den Details nicht präzise und es handelt sich um ein ohnehin von der Versicherung beauftragtes Gutachten und Frau X erhielt die Info nur zur Kenntnis? Auch das wäre für einen sinnvollen Rat wichtig zu wissen.

    Also, was soll man vor dem Hintergrund raten?

  • Das Gutachten zur Beweissicherung ist ja nicht verkehrt, sonst müsste der kaputte Zustand des Autos bewahrt werden. Die Kosten für das Gutachten gehören auch zum ersatttungsfähigen Schaden, bei eindeutiger Schuldfrage ist das also auch finanziell unproblematisch. Bedenklich ist, dass sie - wenn das so richtig mitgeteilt wurde - keine Ahnung hat, was sie damit nun anfangen soll. Mit dem Gutachten macht man beim Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung den Schaden geltend, weder die eigene Kfz.-Versicherung noch die Rechtsschutzversicherung interessieren sich für das Gutachten. Und natürlich "klären" die Versicherungen auch nichts untereinander. Bei so vielen Verständnisproblemen deshalb nochmal der Rat: Anwalt aufsuchen (und das Gutachten dabei natürlich mitnehmen).