Beiträge von gcmv

    Hornie: Danke für deine Zeilen - sie haben mich ermuntert hier doch nochmal einzusteigen.;)

    langerhans: Nein, das habe ich nicht "schon immer" so gemacht - mein Gamechanger war eine Situation meiner verstorbenen Schwiegereltern, die mit ihrem letzten Mieter im Streit auseinandergegangen waren.

    Es hat uns nach ihrem Versterben ca. 2 Jahre Zeit, unzählige Schreiben an die Unicredit und 3 persönliche Besuche in der Filiale gekostet, bis wir das Geld vom Kautionskonto auf unserem Konto hatten. Da habe ich mit geschworen: So etwas passiert mir nie wieder!

    Und noch ein letztes Mal: Ich bin nicht klassische Mithai, der seine Mieter über den Tisch zieht und einzig seinen Profit sieht, sondern pflege mit meinen Mietern ein Verhältnis auf Augenhöhe - nach dem Motto: Es ist alles ein Geben und ein Nehmen ...

    Daraus folgt wohl auch, dass ich nur sehr selten Mieterwechsel habe, weil die Mieter dies anscheinend auch zu schätzen wissen. So wie man in den Wald ruft - so schallt es zurück ...

    Danke für deine Erklärung.

    Ich drehe das Ganze mal aus meiner Sicht um:

    Sollte der Mieter (im laufenden Mietverhältnis) pleite gehen, habe ich ein Problem, dass ich meine Miete nicht bekomme (genau dieses Restrisiko trägt bei meiner Tagesgeld-Kaution der Mieter - von daher "schulde" ich ihm nichts, sondern wir sind risikomäßig auf einer Ebene).

    Unabhängig davon ist aber für mich das Allerwichtigste:

    Vorher gemeinsam reden, erklären und verstehen - dann gibt es auch keinen Stress hinterher. Sollte der Mieter vor Vertragsunterzeichnung damit ein Problem haben, muss er für sich entscheiden, ob er das Mietverhältnis haben möchte oder ob er sich lieber was anderes sucht.

    Komischerweise gab es bei diesem Punkt noch nie eine Diskussion bei meinen neuen Mietern - sie haben alle verstanden, dass die zusätzliche Admin für das Kautionskonto absolut unnötig sind ...

    langerhans

    Und was passiert (im schlimmsten Fall) wenn ich - obwohl rechtlich nicht zulässig - mit Einwilligung des Mieters die Kaution auf ein Tagesgeldkonto lege?

    10 Jahre Knast??(;)

    Wie bereits geschrieben, kommt es meiner Meinung nach immer darauf an, wie man miteinander umgeht und Dinge gemeinsam bespricht - die Vorteile des Tagesgeldkontos sind nicht von der Hand zu weisen und von daher ist das für mich (und meine Mieter) die praktikabelste Lösung von der beide Seiten profitieren.

    Ich würde in den nächsten Tagen (bei uns sind so um die 38 Grad gemeldet) einen Besichtigungstermin machen und checken, ob es sich dort "angenehm" wohnen lässt, denn du hattest ja erwähnt, dass es ursprünglich ein altes Fabrikgebäude war.

    Falls ja, würde ich es an deiner Stelle machen - es klingt jedenfalls von den Randbedingungen sehr gut und auch machbar.

    Ich stand 2003 vor einer ähnlichen Entscheidung und habe damals "zugeschlagen" - der Mehrwert an Wohnqualität (Dachterrasse und Ausblick) ist für mich "nicht mit Geld zu bezahlen" ...

    Besonders herrlich finde ich es, wenn Freunde und Bekannte zu Besuch sind und jedes Mal sagen, sie hätten so eine Wohnung viel lieber als ihr Einfamilien- oder Reihenhaus (mit der dazugehörigen nervigen und aufwändigen Gartenpflege und auf mehrere Stockwerke verteilte Wohnflächen die mit Treppen verbunden sind).

    Alleine der Fahrstuhl, den du erwähnt hast, ist (im Alter) Gold wert und ich schätze, du hast vor, dort "alt zu werden" ...;)

    Vielen Dank für euren zahlreichen Input.

    Der Verkaufspreis wurde meinerseits nach einer Wertermittlung (Vergleichswertverfahren) durch einen seriösen, ortsansässigen Makler festgelegt.

    Da die Wohnung aber eine exorbitante Lage (traumhafte, unverbaubare Aussicht) hat, sind die Interessenten so sehr angetan, dass sie wohl auch bereit sind, ein bisschen mehr dafür zu zahlen.

    Das Risiko, dass ein vermeintlich Meistbietender abspringt, halte ich für sehr gering, da mir der (von mir eingeschränkte) Interessentenkreis (direkte Nachbarschaft) persönlich bekannt ist und man sich täglich über den Weg läuft.

    Ich werde das Ganze nochmal sacken lassen und dann entscheiden, wie ich weiter verfahre ...

    Wenn bei einem Immobilienverkauf (ohne Makler!) mehrere Interessenten zum Schluss übrig bleiben und ALLE die Immobilie zum Angebotspreis erwerben wollen, was haltet ihr von folgender Vorgehensweise:

    Treffen an einem neutralen Ort; jeder bringt einen Umschlag mit, in dem sich der maximale Preis befindet den der jeweilige Bieter zu zahlen bereit ist. Die Öffnung und Preisverkündung erfolgt dann gemeinsam und offen!

    Zuvor wird festgelegt, dass der Verkäufer an den Bieter mit dem höchsten Preis OHNE WEITERE NACHVERHANDLUNG verkaufen wird!

    Ich hätte gerne eure Meinungen/Tipps dazu - evtl. denke ich vielleicht zu kompliziert oder es gibt rechtliche Fallstricke. Bin auch offen für best practices bei einem solchen Fall, die ihr schon erlebt habt ...

    Danke im Voraus für euren Input!

    Habe den Tarif seit 3 Jahren und bin sehr zufrieden. Ich verlängere ihn immer kurz vor Ablauf durch Einzahlung der Jahresrate.

    Die haben sogar einen echten (menschlichen) Kundenservice mit dem man tatsächlich sprechen kann ...;)

    Bei mir ist es genau so, wie bei dir.

    Es ist kein "Joker der Allianz", sondern die Folge der ersten Beschwerden. Sie haben dann den Text entsprechend nachgebessert und sind somit vertraglich fine.

    Da werden wir leider sehr wahrscheinlich keine Chance haben ...:rolleyes:

    Finales Update meinerseits zu dem Thema:

    Habe eine offizielle Stellungnahme seitens der Allianz vorliegen - meine Vertrag ist (wie ich bereits befürchtet hatte) nicht betroffen, da meine AGB's bereits angepasst waren und der strittige Passus verändert war. Schade - hätte noch ein bisschen "Kleingeld" gegeben ...

    Ich habe das gleiche Problem. Die Allianz hat abgelehnt, da die meinem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sich leicht von den vom BGH beanstandeten Versicherungsbedingungen unterscheiden. In meinem Vertrag steht sinngemäß, dass die Allianz den Rentenfaktor jederzeit senken darf, ihn aber zu Rentenbeginn wieder erhöhen muss, wenn dann aktuelle und vergleichbare Verträge einen höheren Rentenfaktor haben. Der Hinweis auf die Erhöhung zu Rentenbeginn ist angeblich der Joker für die Allianz. Leider kenne ich den originalen Text (der vom BGH beanstandet wurde) nicht und kann ihn deshalb nicht vergleichen. Schau mal in den Text bei deinen Versicherungsbedingungen. Meine sind die E202.

    Bei mir ist es genau so, wie bei dir.

    Es ist kein "Joker der Allianz", sondern die Folge der ersten Beschwerden. Sie haben dann den Text entsprechend nachgebessert und sind somit vertraglich fine.

    Da werden wir leider sehr wahrscheinlich keine Chance haben ...:rolleyes:


    Ich komme nicht zurück, wie ich es der "Moderation" bereits per E-Mail geschrieben habe.

    Ich antworte mal in Achim Weiss-Manier:

    Tue, was du nicht lassen kannst ...

    Jetzt eine Antwort von mir:

    Das ist sehr schade, da ich deine fachliche Expertise immer sehr geschätzt habe. Allerdings ist/war dein Ton an vielen Stellen (aus meiner Sicht) "verbesserungswürdig" und der spielt halt auch mit ...

    Schade, aber es ist, wie es ist - dir alles Gute und vielleicht liest man sich doch mal wieder hier im Forum, denn du wirst dich ohne "uns" wahrscheinlich total langweilen ...

    Mach's gut!

    Ich könnte es nicht besser beschreiben als Horst Talski - bei meinen Schwiegereltern war es ein Scherbenhaufen, der meiner Frau so zugesetzt hat, dass sie kurz vorm "Durchdrehen" war ...

    Von daher nochmal mein Rat an alle "Kinder": Sprecht das Thema proaktiv bei euren Eltern an - ihr erspart euch eine Menge Stress im Nachgang!