Bezuschusstes Tablet richtig angeben

  • Hallo,


    mein AG hat einen Brutto-Zuschuss für den Kauf eines Tablets gewährt. Diesen habe ich in Anspruch genommen. Der Zuschuss (v. a. nach Steuern) ist niedriger als der Kaufpreis. Dazu habe ich mir auch noch einen Eingabestift (nicht bezuschusst) gekauft. Ich nutze alles (aktuell) nur für meine Ausbildung.


    Musterdaten:

    Kaufpreis: 500 €

    Zuschuss netto: 300 €

    Eingabestift: 90 €


    Ich frage mich jetzt, wie ich das mit dem Zuschuss richtig angebe. Welchen Wert kann ich für das Tablet ansetzen? Die 50 %-Regelung kenne ich. Nur: Sind hier trotz Zuschuss 50 % von 500 € oder 50 % vom Preis nach Abzug des Netto (oder Brutto?) Zuschusses zu nehmen? Den nicht bezuschussten Stift kann ich wohl mit 50% vom Kaufpreis ansetzen?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Ich nehme an, es geht darum, wie das Tablet und der Stift als Arbeitsmittel in der Einkommensteuererklärung angegeben werden?


    Da Werbungskosten auch vom Brutto abgezogen werden, ist das ganz einfach. Sofern Stift und Tablett ausschließlich beruflich genutzt werden (wie das hier der Fall ist), werden die Kosten abzüglich des 500 Euro Zuschuss angegeben (also z.B. 910 Euro Tablet + 90 Euro Stift - 500 Euro Zuschuss = 500 Euro Werbungskosten). Wird das Tablet z.B. nur zu 50% beruflich genutzt, wäre die Rechnung 910 Euro + 90 Euro = 1000 Euro, davon 50% beruflicher Anteil = 500 Euro, minus 500 Euro Zuschuss, also 0 Euro Werbungskosten.


    Ist das so verständlich?

  • Ich nehme an, es geht darum, wie das Tablet und der Stift als Arbeitsmittel in der Einkommensteuererklärung angegeben werden?


    Da Werbungskosten auch vom Brutto abgezogen werden, ist das ganz einfach. Sofern Stift und Tablett ausschließlich beruflich genutzt werden (wie das hier der Fall ist), werden die Kosten abzüglich des 500 Euro Zuschuss angegeben (also z.B. 910 Euro Tablet + 90 Euro Stift - 500 Euro Zuschuss = 500 Euro Werbungskosten). Wird das Tablet z.B. nur zu 50% beruflich genutzt, wäre die Rechnung 910 Euro + 90 Euro = 1000 Euro, davon 50% beruflicher Anteil = 500 Euro, minus 500 Euro Zuschuss, also 0 Euro Werbungskosten.


    Ist das so verständlich?

    Ja. Vielen Dank. Wie kann ich dem Finanzamt im Zweifelsfall die vollständige berufliche Nutzung nachweisen?

  • Die erste Frage, die Du Dir stellen mußt, ist: "Bekomme ich die 1230 € Werbungskostenpauschale voll?" Das große Steuersparen geht erst danach los.


    Wenn Du die Werbungskostenpauschale überschreitest, hast Du die Chance, daß Steuer zurückkommt. Ich würde das Tablet einfach kommentarlos unter "Arbeitsmittel" ansetzen.


    Für Dich wäre es zur Sicherheit hilfreich, wenn Du irgendwie plausibel machen könntest, daß der Arbeitgeber den Zuschuß zweckgebunden gewährt hat. Diesen Zettel brauchst Du aber nicht mit einzureichen, sondern behältst ihn in Reserve für den Fall, daß das Finanzamt nachfragt. Steuererklärungen von kleinen Leuten wie Dir (vermutlich) und mir prüft mittlerweile kein Mensch mehr, sondern der Computer, und der ist in kleinen Dingen großzügig. Alles, was für ihn im Rahmen ist, hakt er einfach ab. Erst bei ungewöhnlichen Angaben (und die Anschaffung eines Tablets für berufliche Zwecke würde ich noch nicht für eine ungewöhnliche Angabe halten) kommt ein Finanzbeamter ins Spiel.


    Mach es doch erstmal so, es geht ja vermutlich nur um wenig Geld.


    PS: Ein guter Arbeitgeber hätte das Tablet natürlich komplett bezahlt, da hätte sich Deine Frage überhaupt nicht gestellt.