Garantie für DACIA- Kundendienst

  • Ich habe einen neuen DACIA Sandero bei dem der 1. Kundendienst fällig wird. Dazu habe ich die DACIA-5-Jahres-Garantie.

    Jetzt soll ich den fälligen Kundendienst zwingend durch einen zugelassenen Dacia- Händler durchführen lassen ansosten würde ich die Garantieansprüche verlieren.

    Ich meine mich zu erinnern, dass laut EU- Recht jede "zugelassene" Werkstatt (ich verstehe darunter jede in der Handwerksrolle eingetragene Werkstatt) einen entsprechenden Kundendienst ausführen darf.

    Wie ist hier die Rechtslage?

    Versucht da DACIA einfach etwas "Angst" zu machen um seinen Händler zu unterstützen oder ist das so richtlig?

  • ... da darfst du zwischen Gewährleistung und Garantie diferenzieren!

    Wenn der Service von einem Betrieb nach Herstellervorgaben durchgeführt wird, ist eigentlich alles im Rahmen... hinsichtlich Sachmangelhaftung bzw. Gewährleistung.

    Garantien sind darüber hinaus 'freiwillige' Leistungszusagen, die der Anbieter nahezu beliebig formulieren und an Bedingungen knüpfen kann.

  • Wobei nach der Gruppenfreistellungsverordnung auch Garantieversprechen nicht daran geknüpft werden dürfen, dass die "Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben" von einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Die Crux ist halt, dass alles "nach Herstellervorgaben" erledigt werden muss und das auch ordnungsgemäß dokumentiert werden muss. Damit tun sich dann viele freie Werkstätten schwer, auch wenn sie prinzipiell ordentliche Arbeit leisten. Deshalb wäre es schon sinnvoll, die Wartung in der Vertragswerkstatt machen zu lassen, solange die Garantie läuft.