Honorarjob angefangen, aber schon als Freiberufler gemeldet

  • Hallo allerseits,


    Ich bin Student und habe einen Hilfskraftjob, bei dem ich 5 Stunden die Woche arbeite (Jan-März waren's noch 9).

    Seit 2020 bin ich freiberuflich als Autor und Illustrator tätig. Ich habe diese freie Tätigkeit angemeldet und jährlich eine Steuererklärung bei Elster gemacht.


    Nun arbeite ich seit Jan 2024 als Nachhilfelehrer auf Honorarbasis. Die monatlichen Einkünfte variieren hier sehr stark. Daher lag ich mit meinem Umsatz von HiWi-Job und Lehrer-Job zusammengenommen die letzten Monate über Minijobber-Grenze, aber auch deutlich unter Grundfreibetrag. Nun sind von diesen Einnahmen aber auch die Reparatur meines Laptops, den ich für meinen Lehrer- und Hiwi-Job gebrauche, Spritkosten, Arbeitsmaterialien etc. abzusetzen. So käme ich (vermutlich) wieder unter die Minijobber-Grenze. Ich würde also wie folgt verfahren:


    1. Nicht aus der Familienversicherung in eine studentische wechseln (was bei Überschreitung der Minijob-Einkünfte verlangt würde)

    2. Keine weitere Tätigkeit anmelden, da der Aushilfelehrer auch zu den freien Berufen wie mein Schreiben & Illustrieren zählt und ich letzteres ja bereits angemeldet habe.

    3. Am Ende des Jahres würde ich den Honorarjob und den Schreiber/Illustrator-Job gebündelt in einer Steuererklärung und auch in einer EüR angeben.


    :?: Insbesondere beim 2. Punkt bin ich mir unsicher: Ist es richtig, dass ich keine 2. Tätigkeit anmelden muss? Falls doch: Gibt es ein extra Formular für Honorartätigkeiten :?:


    Vielen Dank im Voraus! :thumbup:

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.