KfZ-Leasing per Gehaltsumwandlung, Beitragsbemessungsgrenze, Rentenversicherung/Rentenanspruch

  • Hallo,

    die letzten Jahre habe ich ein von meinem Arbeitgeber angebotes Konstrukt zum Leasing eines privaten Autos per Gehaltsumwandlung (zusätzlich zu einem Dienstwagen) in Anspruch genommen. Nun läuft dieses Leasing nächstes Jahr aus und ich/wir überlegen, ob wir das nächste Fahrzeug ebenfalls wieder auf diesem Wege leasen.

    Verstehe ich folgendes richtig: Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich mein Bruttogehalt und demnach auch die Beträge, die ich in den Rentenversicherung einzahle, wodurch sich wiederum mein späterer Rentenanspruch verringert. Wenn ich nun aber ab diesem Jahr mehr verdiene als die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, dann dürfte sich die Gehaltsumwandlung nicht mehr bzw. nicht mehr so stark auf meinen Rentenanspruch auswirken. Oder?

    Nur als Beispiel, keine konkreten/echten Zahlen: Verdiene ich bspw. 110.600 € jährlich brutto vor Gehaltsumwandlung, während die Beitragsbemessungsgrenze bei 90.600 € liegt, so kann ich 110.600 € - 90.600 € = 20.000 € "umwandeln", ohne dass ich zukünftig weniger Rente erhalte als ohne diese Umwandlung.

    Oder habe ich hier irgendetwas komplett missverstanden?