Nebenkostenabrechnung Mietwohnung 2022

  • Guten Morgen,


    im Dezember 2023 gab es die Nebenkostenabrechnung für 2022. Ich bin Mieter. Die Abrechnung ist strittig und ein Anwalt hat im Januar 2024 bei der HV Einspruch angemeldet und um Erklärung, Klärung gebeten , mit Fristsetzung bis Ende Februar 2024.

    Bis zu diesem Termin tat sich nichts, auch keine Mitteilung der HV das sie den Termin nicht halten können.

    Mitte März 2024 schrieb der Anwalt die HV erneut an. Mitte April 2024 kam eine Mail von der HV das die Bearbeitung sich weiter verzögert.


    Meine Fragen und Anmerkungen sind nun diese :

    Gibt es für derart Fälle Fristen die einzuhalten sind, oder muss ich nun bis zum Sanktnimmerleinstag warten ?

    Es geht um ca. 300€ die strittig sind.


    Alles was der Anwalt für mich tut, kostet mich. Unabhängig davon ob nun die Rechtsschutz bezahlt oder ich .
    Am Ende bezahle ich ja eh die Rechtschutz.

    Jede weitere Nachfrage die der Anwalt macht, rechnet er auch ab.

    Also- was ist mit den Kosten die durch die schleppende Bearbeitung der HV entstehen, Anwalt oder die mir fehlenden 300€ ?


    Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.


    Danke und Grüße

    ikopi

  • Hallo ikopi , was für eine Honorarvereinbarung hast Du denn mit dem Anwalt getroffen? 300 € Streitwert sind nicht viel. Dass er da lieber auf Stundenbasis abrechnet, kann ich verstehen. Aber eine Auskunft zum Fortgang des Verfahrens an Dich und das Aufzeigen von Handlungsoptionen sollten nicht abgerechnet werden, denke ich (kein Anwalt). Beim nächsten Mal schaffst Du so einen Brief vielleicht auch selbst?


    Wie dringend ist es Dir denn mit denn 300 €? Im Prinzip kannst Du jederzeit Klage einreichen (der Anwalt wird das androhen und eine weitere Frist setzen) und damit die Sache maximal eskalieren. Es wäre aber schlauer, erst die Begründung der HV abzuwarten. Eine andere Möglichkeit wäre, die Nebenkostenvorauszahlungen um den strittigen Betrag zu kürzen. Dann müssen sie das Geld von Dir holen und nicht Du Deinem hinterherrennen. Aber auch da gilt: Es wäre aber schlauer, erst die Begründung der HV abzuwarten.


    Insgesamt würde ich als Mieter den Ball in so einer Sache deutlich flacher halten. (Es sei denn, es gab schon mehrere Vorfälle oder Ärgernisse.)

  • Hallo Pantoffelheld,

    danke für Deine Ausführungen. Wie kommst Du darauf , das es eine Honorarvereinbarung gibt und das der Anwalt auf Stundenbasis abrechnet. Davon hab ich nichts geschrieben. Ich werde sehen bzw. die Rechtsschutz ob und was der Anwalt dort abrechnet. 300€ ! Ist das nun viel oder nicht viel? Für mich viel Geld, das ich dem Vermieter nicht einfach überlasse, da es ihm nach jetzigem Wissenstand nicht zusteht.

    Der Vermieter ein ständiger Quell von Ärger, konstanter Ingnoranz gegenüber den Mietern und gern auch von zu hohen Forderungen jeglicher Art.Ich schreibe dem Vermieter keine Briefe mehr. Er reagiert er nicht.
    Spaß macht das nicht, wegziehen geht nicht. Es gibt keine Wohnungen mehr in Berlin für die unser Budget reicht. Genug gejammert.


    Dann will ich mal weitere Geduld aufbringen und die Antwort der HV zur Klärung der strittigen NK Punkte abwarten. Gibt es hier eventuell irgendeinen zeitlichen Rahmen ?

    Mir scheinen 6 Monate angemessen.

    Mir fällt gerade niemand ein der 6 Monate stillhält, wenn er meint Geld von mir zu bekommen.


    Vielen Dank nochmal und allen ein gutes Wochenende!

    ikopi

  • Wie kommst Du darauf , das es eine Honorarvereinbarung gibt und das der Anwalt auf Stundenbasis abrechnet.

    Das habe ich geschlossen, weil Du geschrieben hast, dass jede zusätzliche Aktivität des Anwalts mehr Deines Geldes kostet. Ich kenne als Normalfall eine Vergütung nach Streitwert, da ist es denn egal wie viel telefoniert und geschrieben wird. Da gibt es eine Tabelle und Abstufungen zwischen außergerichtlich nur reden, Vergleich außergerichtlich oder gerichtlich und Urteil. Wenn das über Rechtsschutz geht, kann es Dir aber auch egal sein. Also frag Deinen Anwalt nach den Sachen, die zu Deinem Fall wissen willst.


    Ich wäre eher vorsichtig, bei eher kleinen und einfachen Sachen über die Rechtsschutzversicherung zu gehen. Erstens zahlst Du jetzt vielleicht 150 € Selbstbeteiligung um 300 € zu bekommen. Zweitens riskierst Du bei jedem Versicherungsfall, dass Dir die Versicherung kündigt. Und das auch, wenn Du gewonnen hast!

  • Der Vermieter ein ständiger Quell von Ärger, konstanter Ingnoranz gegenüber den Mietern und gern auch von zu hohen Forderungen jeglicher Art.Ich schreibe dem Vermieter keine Briefe mehr. Er reagiert er nicht.

    "Welche Probleme hattest du bisher mit deinem Vermieter?"

    Bisher kennen wir nur die Tatsache, dass du in seiner Immobilie lebst und ein Dach über dem Kopf hast."