Beiträge von Pantoffelheld

    Gefühlt betrachtet jede der Parteien das Thema nur aus seiner Sicht.

    Ja, das ist wohl so.

    Zusätzlich zu der Perspektive von Pumphut noch ein Blick aus Richtung Gericht: Der Beschluss über die Genehmigung wird von einem Rechtspfleger gefasst. Der Beschluss wird ihm leicht fallen, wenn es ein möglichst gewöhnlicher gut vergleichbarer Fall mit einem nicht auffällig geringem Kaufpreis ist. Bei der Prüfung geht es ja darum, dass nicht leichtfertig Vermögen der betreuten Person verschleudert wird. Es hilft auch, wenn der Betreuer seine Hausaufgaben gemacht und den Antrag auf Genehmigung sauber begründet hat, dass ein Verkauf wirtschaftlich sinnvoll oder unumgänglich ist und Vergleichsangebote eingeholt wurden.

    Die Überlegung Kündigung (= weniger Geld sicher sofort ohne Aufwand) oder Widerruf (= Aufwand, Wartezeit, Unsicherheit mit der Aussicht auf mehr Geld) muss man immer machen. Wenn man die Daten so weit klar hat, dass man den Schaden abschätzen kann, und Erfahrungen mit dem Verhalten der Versicherungen hat, kann man sich eine Rechnung aufmachen, die auch die eigenen Bedürfnisse berücksichtigt.

    Dabei kann z.B. herauskommen, dass ich auf mögliche 3000 € extra verzichte, dafür in 14 Tagen das Geld auf dem Konto habe und ohne Aufwand einen Haken daran machen kann. Weil ich so viel Geld habe, dass mir die Ruhe wichtiger ist. Oder weil ich so wenig Geld habe, dass ich lieber mit den 3000 € meine Kreditkartenschulden zurückzahle.

    Das Problem bei der Abwägung ist, dass so gut wie nie geklagt wird und es noch viel seltener zu einem veröffentlichtem Urteil kommt. Die Versicherer lassen es nur zu einem Urteil kommen, wenn sie eine hohe Chance sehen, dass sie gewinnen. Zu 99 % kommt es entweder einfach direkt zu einem Angebot mit zu einer Zahlung in akzeptabler Höhe, zu einem außergerichtlichen Vergleich, zu einem gerichtlichen Vergleich und selbst wenn eine schon Verhandlung läuft, kann der Versicherer bei für ihn ungünstigen Verlauf immer noch mit einem Versäumnisurteil dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit nichts davon erfährt.

    Wenn du einen Anwalt gefragt hast, der keine eigenen praktischen Erfahrungen hat, denn hat er diese wenigen Urteile gelesen und sich seine Meinung gebildet mit etwa 50/50 Erfolgschance. Auf der Basis hat er dir abgeraten und dir dafür eine akzeptabel hohe Rechnung geschrieben. Oder deiner Rechtsschutzversicherung, denn hast du nur 150 € Selbstbeteiligung bezahlt (du wusstest hoffentlich, dass sie nach jedem Schaden kündigen können). Auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen hast du für dich eine vernünftige Entscheidung getroffen.

    Wenn du dich statt dessen an einen spezialisierten Dienstleister für für Widersprüche gewendet hättest, denn hätte der mit höchster Wahrscheinlichkeit einen Widerspruch durchgezogen. Der Versicherer hätte sich auch darauf eingestellt und genau so viel mehr gezahlt, dass es sich für die drei Beteiligten lohnt.

    Auch das wäre für dich nicht das Optimum gewesen, weil der Dienstleister lieber schnell viele Fälle macht , als sich in den einzelnen Fall reinzuknien und der Versicherer das weiß. Du hättest in dem Beispiel vielleicht 1000 € mehr bekommen und das hätte sich richtig gut angefühlt, weil du mit geringen Aufwand Geld für dich herausgeholt hast und dem Versicherer gezeigt hast, dass du nicht alles mit dir machen lässt. Dass du immer noch 2000 € zu wenig hattest, wirst du nie erfahren.

    In beiden Fällen bezahlst Du auf die bislang erwirtschaftete Rendite keine Kapitalertragssteuer, denn der Vertrag wurde ja vor dem ab 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz geschlossen, wirst aber auf die Rendite der lukrativeren Wiederanlage Kapitalertragssteuer zahlen. Wenn Du also ganz kurz vor der Rente stehst und daher bei einer Neuanlage nicht nennenswert vom Zinseszinseffekt profitierst, kann es sich dennoch lohnen, entweder weiterhin in den Vertrag einzuzahlen oder ihn beitragsfrei zu stellen.

    Hallo piafbichsel , das klingt logisch, führt aber in die Irre. Es geht beim Widerruf (der bei Erfolg zu einer Rückabwicklung des Vertrages führt) um einen massiven Schaden in der Vergangenheit von mehreren bis vielen Tausend Euro. Wenn du den Widerruf bleiben lässt, weil du dir von einer Weiterführung steuerliche Vorteile gegenüber einer Neuanlage versprichst (was an sich schon mehr als fragwürdig ist), dann verzichtest du komplett auf den Ausgleich dieses Schadens. Das kostet dich am Ende Tausende Euro.

    Glückwunsch für's Durchhalten!

    Interessant, dass die Entwicklung der großen ETF-Position recht genau die Gesamtperformance widerspiegelt. Die anderen beiden kleinen ETF und drei der vier Aktien sind Underperformer, die nur aufgrund des Überfliegers Aktie D den "Spielteil" des Portfolios auf ein Niveau heben, das der langweilige ETF auch so erreicht hat.

    Hallo mtbmtb,

    in https://www.finanztip.de/steuererklaerung/einzelveranlagung/ wird auf auch auf die Frage Lohnt sich die getrennte Veranlagung bei einer Abfindung? geantwortet:

    Zitat

    Ja, bei einer Abfindung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Einzelveranlagung mehr bringt als die Zusammenveranlagung. Denn Deine Abfindung kann nach der sogenannten Fünftel-Regelung ermäßigt besteuert werden. Das heißt, Du zahlst mit der Regelung weniger Steuern als ohne. Wenn Du kaum weitere Einkünfte hast – ganz im Gegensatz zu Deinem gut verdienenden ehelichen Gegenüber – kann die Einzelveranlagung insgesamt Steuern sparen.

    Diese Fünftelregelung ist vom Namen her allerdings missverständlich und ihre Auswirkungen sind für ein menschliches Gehirn erstaunlich schwer spontan nachzuvollziehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Regelung nur die die Progression mindern kann, aber nicht z.B. die Abfindung oder Teile davon steuerfrei macht (so wie es ganz früher mal war).

    Es wären die Fragen zu klären, wann die Abfindung gezahlt würde (2027 wäre besser) und welche Einkünfte voraussichtlich sonst noch in dem Jahr anfallen werden. Steuerlich ideal wäre eine Zahlung im Januar 2027 und dann ein Jahr Hausfrau ohne Bezug von ALG I. Hier zeigt sich aber eine generelle Problematik, wie sie bei vielen Steuervermeidungsmodellen auftritt: Die Motivation Steuersparen fühlt selten zu einem guten (z.B. Kapitalanlage-) Ergebnis und verstellt dafür den Blick auf das "was hinten rauskommt".

    Wenn man in dem Auszahlungsjahr sowieso schon in Richtung Spitzensteuersatz unterwegs ist, dann kann die Fünftelreglung allenfalls die sog. "Reichensteuer" vermeiden, die ansonsten für Beträge über 277.826 € den Steuersatz von 42 % auf 45 % zieht.

    P.S. Ich gehe davon aus, dass du getrennte Veranlagung in der Steuer meintest und nicht eine Trennung eurer Ehe.

    Wie kommst du darauf, dass das eine Ablehnung ist.
    Da steht:

    Ne kleine Verzögerung, sonst nix.

    Vielleicht haben die das System verfeinert. Ich hatte vor wenigen Monaten eine ähnliche Nachricht, aber da sollte man sich melden, wenn man die wirklich ausführen wollte. Die Mail (!) musste ich überhaupt mal wahrnehmen. Im Posteingang sah sie aus wie ein Musterbeispiel einer "aus Sicherheitsgründen gleich löschen"-Mail. Dann die manuelle Bearbeitung. Kein Fortschritt erkennbar. Mittelböse Mail hinterher. Irgendwann, ohne weitere Nachricht, wurde dann gebucht. Und jetzt kommt es: Ich wollte an den gleichen Empfänger (deutsche IBAN, dreistelliger Betrag) eine nahezu identische Überweisung schicken. Die blieb wieder hängen. Dann ein Dauerauftrag. Blieb hängen. DKB oje.

    Die einfache Frage ist: Würdest Du sie in Dein Depot nehmen, wenn sie nicht zufällig schon drin wären?

    Wenn Du es kompliziert machen willst, denkst Du über die anfallende Steuer nach. Du zahlst die Steuer sofort und hast keinen Steuerstundungseffekt mehr. Wie lange dauert es noch, bis die Entsparphase anfängt bei Dir? Bei den genannten Beständen rechne ich mit einigen Jahrzehnten. Willst Du die Dinger bis dahin im Bestand halten, um den Stundungseffekt aufrecht zu erhalten (Steuern auf die Gewinne zahlen musst Du am Ende ja auch). Wie viel Geld hast Du bis dahin durch den Renditeabstand durch die Kosten verloren?

    Hallo jlpicard , ich komme hier auf eine Rendite auf 1,7 % p.A. Die unnötige Unfallzusatzversicherung und die Dynamik, die jedesmal wie ein kleiner Neuabschluss entsprechende Kosten frisst, fordern ihren Tribut. Der Rest macht es nicht besser.

    Mit dem Abschlussjahr und der finanziellen Größenordnung ist das ein sehr interessanter Kandidat für einen Widerruf.

    Was das Berliner Testament angeht, hab ich ein ähnliches Thema. Meine Eltern haben eins abgeschlossen, weil Bekannte das auch haben und die sagen das wäre super. Als Einzelkind wird das das ggf. ordentlich Erbschaftssteuer kosten. Ich habe und werde da niemals was zu sagen. Ich wüsste auch nicht, wie ich das vernünftig formulieren sollte.

    Es gibt zwei Dinge, über der der Deutsche ungern redet: Über Krankheit & Tod. Und noch viel weniger über Geld. Beim (häufig nicht stattfindenden) Gespräch über das Erbe kommt beides zusammen.

    Kleine Kündigungs-Knobelei gefällig? Ein glückliches in getrennten Wohnungen lebendes Pärchen hat ihre Beziehung im letzten Jahr legalisiert. Beide verfügen jeweils über eine eigene teure Haftpflichtversicherung (PHV) im Single-Tarif. Jetzt ziehen sie zusammen. Wären es zwei normale PHV, hätte anlässlich der Heirat die jüngere der beiden Versicherungen sondergekündigt werden können und der Partner wäre beim anderen untergeschlüpft. (Wären die beiden nicht verheiratet, würde nun das Zusammenziehen die Sonderkündigung ermöglichen.) Das geht aber genau nicht, denn darum heißt der Single-Tarif ja so: weil er nur für die eine Person ist.

    Was ist das sinnvollste/günstigste Vorgehen? Die ältere Versicherung auf Normal-(Familien-)tarif umstellen und auf der Basis die andere sonderkündigen. (Immer mit der Möglichkeit, nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist in eine günstigere zu wechseln.) Geht das überhaupt?

    Immer geht: Beide regulär kündigen. Bei Beendigung der ersten eine neue günstige Familien-PHV abschließen. Da zahlt man eben ein paar Monate doppelt. Wäre jetzt bei so einer Versicherung auch nicht sooo schlimm, aber ich will es immer gerne genau wissen. Weißt Du es genau?

    Das irrwitzige ist, dass Sie immer wieder sagen, sich um die 2 bestehenden Häuser kümmern, sei fürchterlich anstrengend, stellen sich aber nun Nummer 3 hin.

    Das ist doch ein schöner Ansatz für eine Win-win-Situation. Du bist aus guten Gründen gegen Mietshäuser als Geldanlage oder gar Neubau davon. Du hast allerdings die Vollmacht und es könnte daher leicht passieren, dass auch Arbeit und Ärger damit an Dir hängen bleiben, wenn Deine Eltern nicht mehr können.

    Andere wollen gerne Mietshäuser, auch neue. Da würde ich an Deiner Stelle das Paket schnüren: Entweder wir machen es so, wie ich es für richtig halte. Oder wir machen es so, wie du/ihr das wollt. Dann übernimmt der aber auch Verantwortung, Vollmacht und die Hauptarbeit. In beiden Fällen wäre das Ergebnis besser als die Situation, die sich anbahnt.

    Das Hinterlegen einer anderen Kreditkarte (VISA) hat ebenfalls nicht zum Erfolg geführt. Da werden wohl gemeinsame Backend-Systeme verwendet, wie mir die Mastercard-Hotline sagte.

    Das wäre krass, wenn die beiden Riesen auf das gleiche System gehen.

    Vielleicht klappt es statt dessen mit einer JCB-Karte? Du könntest sie ansonsten verwenden, um bei Einzelhändlern damit zu drohen sie einzusetzen, um einen Rabatt herauszuholen. ;)

    Oder ist das nur interessant als Orientierungshilfe?

    Die Beratung bei den o.g. Kreditvermittlern verläuft innerhalb eines inhaltlich geschlossenem Rahmens kenntnisreich, strukturiert und marktbreit. Wenn Du eine gemacht hast, ist es unwahrscheinlich, dass eine zweite oder dritte das Ergebnis noch nennenswert verbessert.

    ( 12345 hat in #10 allerdings geschrieben, dass es stärker von der Beratungsperson abhängt als ich meine.)

    josef99, wenn Du in Deinem Alter jeden Monat nicht nur 500 € sparen kannst sondern das auch wirklich tust, dann ist das eine tolle Sache.

    Wenn Du Spaß daran hast, die Anlage auf mehrere ETF zu verteilen, dann mach das ruhig. Du wirst auf lange Sicht weder eine höhere Rendite noch ein geringeres Risiko dadurch erzielen. Alle Anleger, die ich kenne, die mal "gestreut" angefangen haben, haben irgendwann konsolidiert auf 2 oder auch nur 1 ETF, weil sie ihre Wochenenden nicht bei Excel und Online-Banking verbringen wollten.

    Die Regel wie 3-6 Monatsgehälter hier und 15 Jahre Mindestanlagezeit da haben alle ihre Berechtigung, aber es ist ja nicht so, dass Du kurz vor der Rente stehst und Du auf Gedeih und Verderb auf diese eine Anlage angewiesen bist. Du hast das (Arbeits-) Leben noch fast vollständig vor Dir. In der Situation würde ich nicht so kleinteilig agieren, sondern mit der Sparrate denn auch all-in gehen. Geld auf dem Tagesgeldkonto ist da wie nicht investiert. Wenn die berühmte Waschmaschine kaputt geht, dann setzt Du eben 1 bis 2 Sparraten aus.

    Mal angenommen, Du willst wirklich in genau 5 Jahren Wohneigentum erwerben. Welchen Anteil wird der jetzt begonnene Sparvorgang daran realistischerweise haben? Vielleicht planst Du mit 40.000 Euro dadurch eingebrachtes Eigenkapital sein vom Kaufpreis plus Nebenkosten X (hängt extrem von der Gegend ab - 200.000? 800.000??). Und dann brechen die Kurse ein Jahr vorher um 25% ein und erholen sich nicht vollständig. Wie wirkt sich das auf die Gesamtfinanzierung aus? Ich behaupte, dass sie bei diesen Parametern nie ernsthaft beeinflusst wird und zwar bei pessimistischen wie auch bei optimistischen Annahmen. Du hast bei 500 € Sparrate und fünf Jahren Spardauer den Effekt, dass Du am Ende schlicht noch nicht genug gespart haben wirst, um eine Immobilie zu finanzieren. Da musst Du länger sparen oder die Rate erhöhen oder einen Partner finden, der mitspart. Am besten alles zusammen. Also Ärmel hochkrempeln und los geht's!

    Agio beim Bausparer. Was es nicht so alles gibt. :/

    Normalerweise würde ich die Daten in Excel geben und eine Standardfinanzierung mit Darlehen daneben legen. Normalerweise gewinnt dann die Standardfinanzierung.

    Aber Du kannst ja nicht rechnen, weil es gar kein Objekt gibt und damit keinen wirklichen Bedarf.

    Da sind wir in der Vielleicht-Zone. Und das ist die Zone, in der sich der Bausparvertriebler sehr wohlfühlt. Vielleicht kannst Du das Darlehen brauchen, wenn es zuteilungsreif ist. Vielleicht wird es sogar gleich ausgezahlt, wenn es tilgungsreif ist, so dass Du ohne Zwischenfinanzierung. Vielleicht sind die Zinsen bis dahin gestiegen, so dass Du ein gutes Gefühl hast. Vielleicht sind sie auch nicht gestiegen, aber dann kannst Du trotzdem ein gutes Gefühl haben, weil Du ja gegen höhere Zinsen abgesichert warst. Ob sich das gelohnt hat, wirst Du im Nachhinein sowieso nicht mehr nachrechnen.

    Hallo XP100 , Du solltest dringend etwas tun. Eine Kontopfändung ist durchaus denkbar, wenn es einen "vollstreckbaren Titel" gibt und so etwas könnte in einem der gelben Briefe gewesen sein. Es wird allerdings nur die offene Forderung gepfändet und Du kannst das Konto danach weiterbenutzen. Wenn Du sehr wenig Geld hast, könntest Du ein "P-Konto" einrichten. Ich würde damit zur Verbraucherzentrale gehen. Versuche die Unterlagen vorher zu ordnen und Online-Sachen auszudrucken, dann geht es schneller. Weißt Du, wie Du die findest?

    Hallo Elena H. im Ausgangspost steht noch eine Email-Adresse offen.