Bei Widerruf und Rückabwicklung eines bereits bezahlten Darlehensvertrages - welcher Zinssatz?

  • Hallo,


    ich habe da mal eine Frage, da ich meinen Immobilien-Darlehensvertrag widerrufen kann, da fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
    Aufgenommen wurde dieses Darlehen im Dezember 2005 und ist bereits durch Raten und Sondertilgungen im Juli 2008.
    Der Großteil des Darlehens wurde bereits im Jahr 2006 bereits getilgt, was auch bei Darlehnsabschluss bereits klar war,
    daher wurde das Darlehen mit variablem Zins abgeschlossen.
    Es wurde auch keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt.


    Der Euribor-Zinssatz hat sich in dieser Zeit natürlich sehr verändert. In den Jahren 2006, 2007 und 2008 lag dieser sogar höher als bei Vertragsabschluss.


    Außerdem sind enthalten Kontoführungsgebühren und Bearbeitungsgebühren. Die Kontoführungsgebühren wurden sogar von monatlich 1,50 Euro im April 2007 geändert auf monatlich 2,00 Euro.


    Gerne hätte ich gewusst, wie in solch einem Fall dann bei Widerruf die Rückabwicklung erfolgt, denn wenn der Zinssatz von 2008 Grundlage wäre, dann wäre es ja für mich sogar nachteilig, wenn ich den Vertrag widerrufen würde.


    Kann mir einer unter Euch daher sagen, wie in so einem Fall die Rückabwicklung erfolgt.

  • Klingt ehrlich gesagt so, als würde ein Widerruf absolut keinen Sinn machen. Warum strebst du das an? Du hast doch alles in trockenen Tüchern. Hat dich deine Bank schlecht beraten, betrogen oder sowas?


    Ich zahle dieen Monat die vorletzte Rate für ein Darlehen mit 4,7% Zins und ich denke keine Sekunde an einen Widerruf. Das war bei Abschluss ein fairer Zins und die Bank hat sich vollkommen korrekt verhalten. Ich habe nichmal nachgesehn, ob die Widerrufbelehrung anfechtbar ist oder nicht.

  • Hat sich ohnehin erledigt, da dieser Vertrag bereits vor mehr als 7 Jahre abbezahlt wurde, denn hier habe ich erfahren, dass man keine Aussicht auf Erfolg hat aufgrund der Verwirkung.


    „Ein Recht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment). Letzteres ist der Fall, wenn der Verpflichtete bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde. Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde.“



    siehe hier:
    Verwirkung des Widerrufsrechts



    Klingt ehrlich gesagt so, als würde ein Widerruf absolut keinen Sinn machen. Warum strebst du das an? Du hast doch alles in trockenen Tüchern. Hat dich deine Bank schlecht beraten, betrogen oder sowas?


    Ich zahle dieen Monat die vorletzte Rate für ein Darlehen mit 4,7% Zins und ich denke keine Sekunde an einen Widerruf. Das war bei Abschluss ein fairer Zins und die Bank hat sich vollkommen korrekt verhalten. Ich habe nichmal nachgesehn, ob die Widerrufbelehrung anfechtbar ist oder nicht.


    Ich habe bei der Bank noch einen 2. Darlehensvertrag, hier ist es so, dass die Bank sich nicht an die marktüblichen Zinsen hält und lt. Rücksprache nun auch mit dem Anwalt eine widersprüchliche Zinsanpassungsklausel verwendet.


    Nun ist gerade auch alles in Bearbeitung und hier muss ich dann abwarten, ob die Bank nun doch noch einlenkt mit den Zinsen oder ich gerichtlich dagegen vorgehen muss.