Sehr geehrte Community! Bei Schwäbisch- Hall gestellte Kreditanfrage zunächst positiv beschieden, Unterlagen eingereicht-
Unterlagen wurden fehlgeleitet, dann musste auch noch ein Teil der Unterlagen von mir erneut eingereicht werden
,da sie "verschwunden " waren. Nach Kreditzusage ( 50.000 ) Vertrag unterschrieben. Trotz Anfragen immer wieder vert
tröstet. Geldauszahlung nach 7 Wochen nicht erfolgt. Daraufhin habe ich den Kredit widerrufen. Am Folgetag war das Geld auf dem Konto. Ich habe es sofort zurückgeschickt, hatte vorher mit einer Dame gesprochen, die mir eine andere Kontonummer angegeben hatte, die ( Zitat: " für solche Fälle zu benutzen sei "). Mittlerweile hatte ich mir etwas Geld geborgt und dann bei der ING den Kredit aufgenommen. Kann die Schwäbisch- Hall jetzt von mir irgendwelche Entschädigungsbeträge verlangen, da ich ja die " normale " Kündigungsfrist überschritten habe? In diesem Zeitrahmen war für mich ja nicht abzusehen, wie nachlässig gearbeitet wird bei Schwäbisch - Hall ! Ich habe also in gutem Glauben unterschrieben.
Was soll ich tun, wenn das Institut nun mit finanziellen Forderungen an mich herantritt? Wie kann ich mich im schlimmsten Falle dagegen wehren?
Das alles liegt nun auch schon 8 Wochen zurück.
Für Rat und Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen K. B.