In diesem Fall sind wir leider ratlos, wer schuld hat:
Wir hatten uns für unseren Hauskredit ein günstiges Forward-Darlehen zur Anschlussfinanzierung (Sonderkündigung nach 10 Jahren) gesichert. Die bisherige Bank hat die Ablösung fristgerecht bestätigt und die Ablösesumme wurde fristgerecht auf das Darlehenskonto überwiesen. Daher gingen wir davon aus, dass nun alles in Ordnung wäre - und staunten, als wir nach sechs Wochen den Hinweis unserer erste Bank erhielten, dass aufgrund einer von der Ablösebank falsch ausgefüllten Treuhandbescheinigung man gezwungen gewesen sei, das Geld an diese zurückzuüberweisen. Damit ist die Ablösung gescheitert.
Uns ist nun nicht klar,
- ob die ablösende Bank tatsächlich einen Fehler gemacht hat
- ob die ablösende Bank damit den Zinsschaden zu unseren Lasten verschuldet hat,
- oder ob die ursprüngliche Darlehensgeberin das Geld gar nicht hätte zurücküberweisen dürfen.
Für jedwede Hinweise wären wir sehr dankbar.