Hallo, folgende Situation.
Ich beziehe seit Februar 24 Elterngeld, es ist nicht viel weil ich ab Juni 23 alg 1 bekommen hatte (Arbeitgeber ging Insolvenz) 558€ um genau zu sein.
Mein Mann und ich haben im Januar 24 geheiratet und er ist in die Steuerklasse 3 gewechselt, aus dem Grund Weil ich so wenig Elterngeld bekomme.Ich habe ein Kind 14 J. mit in die Ehe gebracht. Im Februar 24 kam unser gemeinsames Kind zur welt. Er ist von der Kirche ausgetreten, ich nicht.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass wir bei der Steuererklärung für 24 nachzahlen müssen? Ist es sinnvoll ein Ehegattensplitting zu machen?
Mache mir schon sorgen..
Vielleicht kann mir der eine oder andere einen guten Ratschlag geben.
Danke und liebe Grüße