Erbschaftssteuer von Großmutter zu Enkel

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Erbschaftssteuer.

    Und zwar folgender Sachverhalt:

    Meine Oma ist vor 4 Wochen verstorben. Ihr Ehemann ist bereits 2013 und deren gemeinsame Tochter (meine Mutter) ist 2017 verstorben.

    Ich bin nun alleiniger Erbe, es gibt keine weiteren Familienangehörigen und im notariellen Testament ist auch alles so festgehalten worden, dass meine Mutter und am Ende ich alles erben soll.

    Mein Vater erbt in dieser Linie nichts oder?


    Jetzt geht es um die Freibeträge. Ich als Enkel habe ja 200.000 € Steuerfreibetrag.

    Dadurch, dass meine Mutter verstorben ist, müsste ich ja die 400.000 € als Freibetrag bekommen, oder schließt mein Vater das aus und bleibt es bei 200.000 €?


    Wenn man Google bemüht findet man nämich immer wieder diesen Satz:

    Enkelinnen und Enkel haben bei der Erbschaftssteuer je einen Freibetrag von 200.000 Euro. Sind ihre Eltern bereits verstorben, erhöht sich der Freibetrag auf 400.000 Euro.


    Geht es hierbei nur um meine Mutter, oder auch meinen Vater?


    VG
    Ole

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Ole,


    dein Vater (Schwiegersohn zu deiner Großmutter) ist mit deiner verstorbenen Großmutter nicht verwandt und kann daher nicht Erbe sein, es sei denn, er wäre in dem Testament ebenfalls in irgendeiner Weise bedacht worden.

    Das scheint in deinem Fall nicht so zu sein.



    Jetzt geht es um die Freibeträge. Ich als Enkel habe ja 200.000 € Steuerfreibetrag.

    Dadurch, dass meine Mutter verstorben ist, müsste ich ja die 400.000 € als Freibetrag bekommen, oder schließt mein Vater das aus und bleibt es bei 200.000 €?


    Deine verstorbene Mutter war der Elternteil von dir, der die Verwandtschaft zu deiner verstorbenen Großmutter vermittelt.

    Daher steht dir ein Freibetrag in Höhe von € 400.000,00 zu.