Muss der Stromlieferant eine Abschlussrechnung erstellen bevor er den Betrag vom Konto einziehen darf?

  • Es bestand ein Stromliefervertrag zwischen einer Privatperson und einem Stromlieferanten. Dieser wurde gekündigt. Ca. 3 Wochen nach Ende des Stromliefervertrags wurde vom Konto der Privatperson (es bestand ein SEPA-Lastschriftmandat) etwa 380 Euro eingezogen. Da nach 6 Wochen vom Stromlieferant immer noch keine Abschlussrechnung, aus der diese 380 ersichtlich werden, der Privatperson zur Verfügung gestellt wurde und auch nicht auf deren Nachfrage reagiert wurde, hat die Privatperson die 380 zurückbuchen lassen. Nun fordert der Stromlieferant die 380 Euro erneut (und möchte diese vom Konto abbuchen) sowie zusätzlich 8 Euro Gebühren für die Rücklastschrift. Wie seht ihr das, war es überhaupt ok, dass die 380 Euro das erste Mal abgebucht wurde so ganz ohne Rechnung o.ä.?