zwei verbeamtete Ehepartner (Berlin/Brandenburg) - wer sollte Familienzuschlag erhalten?

  • Hallo,


    wenn zwei Ehepartner Beamte sind (Mutter in Brandenburg, Vater in Berlin) und im Jahr 2025 ihr zweites Kind erwarten. Seit der Geburt des ersten Kindes erhält der Vater das Kindergeld und folglich auch den Familienzuschlag vom Land Berlin gezahlt.


    Wer sollte dann am besten die Familienzuschlag erhalten?


    Und kann man bzgl. Kindergeld und Familienzuschlag jederzeit unkompliziert vom Ehemann (Land Berlin) auf die Ehefrau (Brandenburg) wechseln?


    Soweit ich es bisher recherchieren konnte

    Brandenburg zahlt nur einen Familienzuschlag (je Kind ca. 377€).


    Berlin zahlt zwei Familienzuschläge (einmal für Verheiratete 105€ und einmal für das erste Kind 195€ und das zweite Kind 90€).

    Für ein Kind würde der Vater also 300€ und für zwei Kinder 105+195+90 = 390€ erhalten.


    Beim ersten Kind macht es noch nicht so viel aus. Aber ab dem zweiten Kind natürlich eine Menge. Wenn ich es richtig recherchiert habe, würde die Mutter beim ab dem zweiten Kind die doppelte Höhe des Familienzuschlages erhalten.


    Kennt sich jemand mit dem Thema aus? Habe ich etwas übersehen?

  • Arbeiten beide in Vollzeit? Ist Elternzeit ohne Bezüge geplant?


    Wenn der Vater plant drei Jahre zu Hause zu bleiben und die Mutter geht Vollzeit arbeiten, ist es vermutlich schlecht, wenn der Vater weiterhin Kindergeld Bezieher bleibt. Dann gäbe es vermutlich keinen Familienzuschlag.


    Ich kenne allerdings nur Bund- Bund. Da wird der Zuschlag auf beide irgendwie aufgeteilt und anteilig der Teilzeit ausgezahlt.


    Bei einem Kollegen mit Bund-NRW blickt keiner durch, weil die Regelungen sich zu stark unterscheiden und zum Teil gegensätzlich sind.

  • Danke für deine Antwort.


    Gut, dass Du nachfragst. Die Frau arbeitet in Teilzeit (70%) und voraussichtlich auch noch die naechsten 5 Jahre.


    Elternzeit ist ab 01.04.25 geplant, wobei die Frau 12 Monate und der Mann 2 Monate bezahkte EZ macht. Die Frau wird ab 01.04.26-01.07.26 nochmal 3 Monate unbezahlte EZ nehmen und verbleibt anschließend wieder in ihrer Teilzeit.