guten Morgen,
vor den Finanzgerichten ist die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit eines PKW-Stellplatzes eines aus beruflichen Gründen gehaltenen Zweithaushalts strittig;
die Frage, ob die Ausgaben für einen PKW-Stellplatz zu den begrenzt abzugsfähigen Unterkunftskosten gehören oder ob sie zusätzlich zu berücksichtigen sind, ist gegenwärtig anhängig vor dem Bundesfinanzhof (Az. VI R 4/23).
Tatsächlich habe ich in den letzten Jahre jeweils € xxx / Jahr für einen PKW-Stellplatz, der zur vom Finanzamt anerkannten Zweitwohnung gehört, ausgegeben. Angegeben hatte ich diese Kosten in der ESt.-klärung nicht, da ich davon ausging, dass der Stellplatz zu den begrenzt abzugsfähigen Kosten gehört.
Kann das jetzt noch berücksichtigt werden für den Fall, das der Bundesfinanzhof entscheidet ? Die Steuerbescheide der letzten beiden Jahre habe ich Ende August 2024 erhalten.
Fall ja, was muss ich tun ?
mit herzlichen Grüßen
J. Beckmann