Hallo liebe Community,
ich habe eine spezielle Frage zur bAV.
Ausgangslage:
Ich bin ab 01.01.2025 wegen Abfindung und Ausscheiden aus dem Arbeitsleben privat krankenversichert. In 2026 und 2027 Bezug von ALG und gesetzlich krankenversichert, da vor 2025 fünf Jahre in Teilzeit gearbeitet und gesetzlich krankenversichert(mit Anwartschaft auf PKV, da zuvor lange Zeit in der PKV). Ab 01.01.2028 nach Ende des ALG-Bezugs wieder in der PKV.
Zum 1.11.2027 wird nun meine Direktversicherung(bAV) in Form einer Kapital-LV fällig.
Da ich zu diesem Zeitpunkt noch ALG beziehe und gesetzlich versichert bin, wären auf die recht hohe Auszahlungssumme ja die Sozialabgaben fällig.
Dies wollte ich umgehen, indem ich den Ablauf der Versicherung z.B. um ein Jahr nach 2028 verschiebe, wenn ich wieder in der PKV bin.
PROBLEM:
Meine Versicherung hat mir mitgeteilt, dass ein Verschieben des Ablaufs einer reinen Kapital-LV in 2028 nicht möglich ist. Ebenso ist eine vorzeitige Kündigung der BAV in 2025(wenn ich auch in der PKV bin) nicht möglich.
Der Mitarbeiter hat daraufhin gewiesen, dass ich durch die bewusste
Verzögerung der Zusendung der benötigten Unterlagen Ende 2027 quasi den
Auszahlungszeitpunkt nach 2028 erzwingen könnte. Er wusste aber nicht, ob für
die Krankenkasse der Auszahlungszeitpunkt oder das im Vertrag festgelegte
Ablaufdatum relevant ist.
Meine Frage:
Könnt ihr eine verlässliche Aussage machen(Gesetzestext oder Insiderinfos
eines GKV-Mitarbeiters), ob dieser ‚Kniff’ funktionieren würde. Zählt für die
Krankenkasse das Ablaufdatum der LV oder der tatsächliche Auszahlungszeitpunkt?
Wenn für die Erhebung der Sozialabgaben das Ablaufdatum 1.11.2027 relevant wäre, würde dann nur eine Beitragspflicht für 2 Monate (der insgesamt 120 Monate) bestehen, in denen ich noch gesetzlich versichert wäre und für die restlichen 118 Monate ab 1.1.2028, ab dem ich wieder in der PKV bin, wären dann keine Sozialabgaben fällig?
Ansonsten bliebe mir nur die Möglichkeit, den Bezug des ALG schon zum 31.10.2027 zu beenden und auf die 2 weiteren Monate zu verzichten, um ab dem 1.11.2027 wieder in der PKV zu sein.
Das wäre auf jeden Fall rentabler, als die kompletten Sozialabgaben auf die bAV zu entrichten.
Vielen Dank für eure Hilfe.