Darlehen - Sonderkündigungsrecht aus wichtigen pers. Gründen // BGH-Urteil von ???

  • Hallo Zusammen,


    langfristige Kredite sind ja zehn Jahren nach Vollauszahlung des Darlehens gem.§ 489 BGB ohne Extra-Kosten kündbar. Auf Seite http://www.finanztip.de/baufinanzierung/zinsbindung/ steht auch, dass Kreditnehmehmern neben dem gesetzlichen Kündigungsrecht auch ein Sonderkündigungsrecht "aus besonderem Anlass" zusteht. Dieses jedoch gegen Vorfälligkeitsentschädigung.


    Der Bundesgerichtshof habe entschieden, dass besondere private Gründe wie Ehescheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, ein Umzug oder Verkauf der Imobilie für die Kündigung eines Hypothekendarlehens ausreichen.


    Leider finde ich dazu keine Quellenangabe. Auf welches BGH-Urteil bezieht sich diese Information?
    Ferner stellt sich mir die Frage, in welchem zeitlichen Zusammenhang müssen z. B. Eintritt der Arbeitslosigkeit oder Krankheit mit der Ausübung des Sonderkündigungsrechtes stehen?
    Und welche Nachweisanforderungen werden hier gestellt? Also wie lange muss die Krankheit / Arbeitslogiskeit andauern oder reicht z. B. die Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass sich einer der Kreditnehmer als "Arbeitssuchender" gemeldet hat?


    Herzlichen Dank für Tipps und Anregungen


    Martin