Guten Tag liebes Forum =)
ich habe vor 5 Monaten meine wundervolle Tochter bekommen und habe mich kurze Zeit darauf im Onlinehandel selbstständig gemacht, um meine Einkünfte etwas zu verbessern.
Ich betreibe Onlinehandel im kleinen Rahmen, darf ca 1200 € monatlich dazuverdienen ohne Abzüge mit ElterngeldPlus.
Jetzt wurde mir mitgeteilt dass man das Zuflussprinzip nutzen muss für die nachträgliche Berechnung des Elterngeldes.
Das dort alle Einnahmen und Ausgaben Tagebau abgerechnet werden verstehe ich.
Mir stellt sich nur eine Frage; Werden Wareneinkäufe, welche eben im Onlinehandel stetig durchgeführt werden, ebenfalls als ganz normale Ausgabe gerechnet?
Im Normalfall natürlich ja, aber das wäre ja fast zu leicht, wenn ich somit (beispielsweise) einfach kurz vor Ablauf der 2 Jahres Elterngeld-Frist einen Großeinkauf an Waren habe und somit "mehr Ausgaben"...
Kennt sich damit jemand besser aus?